[WestG] [AKT] LWL-Volkskundlerin zum Brauch, den ersten Schultag zu versueßen
Alexander Schmidt
Alexander.Schmidt at lwl.org
Mi Aug 12 10:42:44 CEST 2009
Von: "LWL-Pressestelle" <presse at lwl.org>
Datum: 12.08.2009, 10:01
AKTUELL
Als die Schultüte noch am Zuckerbaum im Schulkeller wuchs
LWL-Volkskundlerin zum Brauch, den ersten Schultag zu versüßen
Am kommenden Dienstag (18.8.) ist es wieder soweit: Im
bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen öffnen die
Schulen für die Erstklässler ihre Pforten. Ausgestattet mit
neuen Tornistern und Schultüten in allen erdenklichen Formen
und Farben werden tausende "i-Männchen" ihren ersten Schultag
absolvieren. Über die Herkunft ihrer Schultüten werden sich die
Schulneulinge am Dienstag wohl keine tieferen Gedanken machen.
Sie interessieren sich mehr für den süßen Inhalt. Im 19.
Jahrhundert glaubten viele Kinder, die Schultüten stammten von
einem "Zuckertütenbaum" im Schulkeller, wie Christiane Cantauw
von der Volkskundlichen Kommission für Westfalen beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) berichtet.
In der Regel werden die Schultüten heute am Ende des
Kindergartenjahrs von Eltern und Kindern gemeinsam im
Kindergarten gebastelt. Schultüten mit allen nur erdenklichen
Motiven sind aber auch im Handel erhältlich. Im 19. Jahrhundert
wurden die Kinder über die Herkunft der Schultüten eher im
Unklaren gelassen. In dem "Zuckertütenbuch für alle Kinder, die
zum ersten Mal in die Schule gehen" von 1852 wurde jedenfalls
die Vorstellung verbreitet, dass es im Keller der Schule einen
Zuckertütenbaum gebe, von dem der Lehrer den braven Schülern
eine Tüte abpflücke.
Ein erster Beleg für eine Zuckertüte ist bereits aus dem Jahr
1817 überliefert: Ein Schüler in Jena bekam in diesem Jahr zur
Einschulung eine "mächtige Tüte Konfekt". Von Thüringen und
Sachsen aus verbreitete sich der neue Brauch der Schultüte
allmählich in ganz Deutschland, Österreich und in der
deutschsprachigen Schweiz. Aber auch wenn August Nestler in
Sachsen bereits 1910 mit der fabrikmäßigen Herstellung von
Schultüten begann, so war der neue Brauch noch längst nicht
überall bekannt.
"Sinn der Schultüte ist es, den neuen Status des Kindes als
Schulkind nach außen hin zu symbolisieren. Außerdem sollte der
Inhalt der Tüten ein süßes Trostpflaster für den nun
beginnenden strenger geregelten Lebensabschnitt sein", erklärt
Cantauw.
Thema Einschulungsalter
Das Alter der Schulneulinge, über das heute seitens der
Kultusminister wieder vermehrt diskutiert wird, variierte auch
in den vergangenen Jahrhunderten: So wurden viele Kinder im 18.
Jahrhundert bereits mit fünf Jahren eingeschult. Hinter der
frühen Einschulung stand die Überlegung, dass die Kinder mit
fünf Jahren ohnehin noch keine große Hilfe in der
Landwirtschaft darstellten. Die allgemeine Schulpflicht für
alle Kinder war im Niederstift Münster bereits im 17.
Jahrhundert eingeführt worden.
1782 in der "Provisional-Verordnung die Landschulen betreffend"
wurde den Eltern noch einmal befohlen, "ihre Kinder ohne
Unterscheid des Geschlechts von dem 5ten oder 6ten Jahre ihres
Alters bis zu dessen vollendeten 14ten Jahr zur Schule zu
schicken". Erst mit vollendetem sechsten Lebensjahr begann für
die Kinder im 19. Jahrhundert der "Ernst des Lebens". Für die
ländlichen Regionen in Westfalen gab es jedoch eine
Ausnahmeregelung: Das Allgemeine Landrecht für die preußischen
Staaten von 1794 wurde 1828 per Verfügung dahingehend
modifiziert, dass die Schulpflicht hier erst mit dem
vollendeten siebten Lebensjahr begann.
Sommer- und Winterschule
Aus Rücksicht auf die Landbevölkerung, die auf die Mithilfe der
Kinder angewiesen war, wurde lange Zeit auch zwischen Sommer-
und Winterschule unterschieden. Die Sommerschule war zeitlich
weniger anspruchsvoll, weil in den Sommermonaten - vor allem in
der Erntezeit - mehr Arbeit anfiel als im Winter. In der Zeit
von Michaelis bis Ostern, also in den Wintermonaten, gingen die
Kinder an den Wochentagen, auch samstags, von 8 bis 11 Uhr und
montags, dienstags, donnerstags und freitags noch einmal von 13
bis 16 Uhr zur Schule.
Die Stichtagregelung - d.h. die Vorgabe, dass alle Kinder, die
am Stichtag ein bestimmtes Alter erreicht haben, eingeschult
werden müssen - gibt es seit 1920 (Reichsgrundschulgesetz).
Seit 1968 können Eltern auch die vorzeitige Einschulung ihres
Kindes beantragen.
Bis 1967 fand die Einschulung und der Beginn des neuen
Schuljahrs direkt nach Ostern statt. Mithilfe von sogenannten
Kurzschuljahren 1966/1967 gelang die Umstellung auf den
Sommertermin, der heute allgemein geläufig ist.
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