[WestG] [AKT] LWL-Volkskundlerin zum Brauch, den ersten Schultag zu versueßen

Alexander Schmidt Alexander.Schmidt at lwl.org
Mi Aug 12 10:42:44 CEST 2009


Von: "LWL-Pressestelle" <presse at lwl.org>
Datum: 12.08.2009, 10:01


AKTUELL

Als die Schultüte noch am Zuckerbaum im Schulkeller wuchs
LWL-Volkskundlerin zum Brauch, den ersten Schultag zu versüßen

Am kommenden Dienstag (18.8.) ist es wieder soweit: Im 
bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen öffnen die 
Schulen für die Erstklässler ihre Pforten. Ausgestattet mit 
neuen Tornistern und Schultüten in allen erdenklichen Formen 
und Farben werden tausende "i-Männchen" ihren ersten Schultag 
absolvieren. Über die Herkunft ihrer Schultüten werden sich die 
Schulneulinge am Dienstag wohl keine tieferen Gedanken machen. 
Sie interessieren sich mehr für den süßen Inhalt. Im 19. 
Jahrhundert glaubten viele Kinder, die Schultüten stammten von 
einem "Zuckertütenbaum" im Schulkeller, wie Christiane Cantauw 
von der Volkskundlichen Kommission für Westfalen beim 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) berichtet.

In der Regel werden die Schultüten heute am Ende des 
Kindergartenjahrs von Eltern und Kindern gemeinsam im 
Kindergarten gebastelt. Schultüten mit allen nur erdenklichen 
Motiven sind aber auch im Handel erhältlich. Im 19. Jahrhundert 
wurden die Kinder über die Herkunft der Schultüten eher im 
Unklaren gelassen. In dem "Zuckertütenbuch für alle Kinder, die 
zum ersten Mal in die Schule gehen" von 1852 wurde jedenfalls 
die Vorstellung verbreitet, dass es im Keller der Schule einen 
Zuckertütenbaum gebe, von dem der Lehrer den braven Schülern 
eine Tüte abpflücke.

Ein erster Beleg für eine Zuckertüte ist bereits aus dem Jahr 
1817 überliefert: Ein Schüler in Jena bekam in diesem Jahr zur 
Einschulung eine "mächtige Tüte Konfekt". Von Thüringen und 
Sachsen aus verbreitete sich der neue Brauch der Schultüte 
allmählich in ganz Deutschland, Österreich und in der 
deutschsprachigen Schweiz. Aber auch wenn August Nestler in 
Sachsen bereits 1910 mit der fabrikmäßigen Herstellung von 
Schultüten begann, so war der neue Brauch noch längst nicht 
überall bekannt.

"Sinn der Schultüte ist es, den neuen Status des Kindes als 
Schulkind nach außen hin zu symbolisieren. Außerdem sollte der 
Inhalt der Tüten ein süßes Trostpflaster für den nun 
beginnenden strenger geregelten Lebensabschnitt sein", erklärt 
Cantauw.

Thema Einschulungsalter
Das Alter der Schulneulinge, über das heute seitens der 
Kultusminister wieder vermehrt diskutiert wird, variierte auch 
in den vergangenen Jahrhunderten: So wurden viele Kinder im 18. 
Jahrhundert bereits mit fünf Jahren eingeschult. Hinter der 
frühen Einschulung stand die Überlegung, dass die Kinder mit 
fünf Jahren ohnehin noch keine große Hilfe in der 
Landwirtschaft darstellten. Die allgemeine Schulpflicht für 
alle Kinder war im Niederstift Münster bereits im 17. 
Jahrhundert eingeführt worden.

1782 in der "Provisional-Verordnung die Landschulen betreffend" 
wurde den Eltern noch einmal befohlen, "ihre Kinder ohne 
Unterscheid des Geschlechts von dem 5ten oder 6ten Jahre ihres 
Alters bis zu dessen vollendeten 14ten Jahr zur Schule zu 
schicken". Erst mit vollendetem sechsten Lebensjahr begann für 
die Kinder im 19. Jahrhundert der "Ernst des Lebens". Für die 
ländlichen Regionen in Westfalen gab es jedoch eine 
Ausnahmeregelung: Das Allgemeine Landrecht für die preußischen 
Staaten von 1794 wurde 1828 per Verfügung dahingehend 
modifiziert, dass die Schulpflicht hier erst mit dem 
vollendeten siebten Lebensjahr begann.

Sommer- und Winterschule
Aus Rücksicht auf die Landbevölkerung, die auf die Mithilfe der 
Kinder angewiesen war, wurde lange Zeit auch zwischen Sommer- 
und Winterschule unterschieden. Die Sommerschule war zeitlich 
weniger anspruchsvoll, weil in den Sommermonaten - vor allem in 
der Erntezeit - mehr Arbeit anfiel als im Winter. In der Zeit 
von Michaelis bis Ostern, also in den Wintermonaten, gingen die 
Kinder an den Wochentagen, auch samstags, von 8 bis 11 Uhr und 
montags, dienstags, donnerstags und freitags noch einmal von 13 
bis 16 Uhr zur Schule.

Die Stichtagregelung - d.h. die Vorgabe, dass alle Kinder, die 
am Stichtag ein bestimmtes Alter erreicht haben, eingeschult 
werden müssen - gibt es seit 1920 (Reichsgrundschulgesetz). 
Seit 1968 können Eltern auch die vorzeitige Einschulung ihres 
Kindes beantragen.

Bis 1967 fand die Einschulung und der Beginn des neuen 
Schuljahrs direkt nach Ostern statt. Mithilfe von sogenannten 
Kurzschuljahren 1966/1967 gelang die Umstellung auf den 
Sommertermin, der heute allgemein geläufig ist.


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