[Rechtsfr.] Neu: BKiSchG - Vermittlungsausschuss einigte sich heute

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Dez 14 19:54:05 CET 2011


Bundeskinderschutzgesetz - Vermittlungsausschuss einigte sich heute -
Bundestag und Bundesrat müssen Einigung noch zustimmen -
Inkraft-Treten doch noch zum 1. Januar 2012?
Beschluss beigefügt
 
Werte Leserinnen und Leser,
 
was sich gestern bereits andeutete, hat sich heute bestätigt. Wie Sie
der beigefügten Presseerklärung Nr. 189/2011 vom 14.12.2011 des
Bundesrates entnehmen können, hat man einen "Kompromiss " zu den
Inhalten  des geplanten Bundeskinderschutzgesetzes erzielt. Insbesondere
gehört dazu die dauerhafte Unterstützung junger Familien in schwierigen
Lebenslagen mit 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2014 und eine Änderung bei
den §§ 74 und 79a SGB VIII. Ansonsten wurden keine Änderungen
vorgeschlagen (siehe Beschluss des Vermittlungsausschusses in der
Anlage).
 
Bekanntermaßen hatte der Bundesrat am 25.11.2011 die vom Bundestag
verabschiedete Fassung abgelehnt, die Bundesregierung hatte den
Vermittlungsausschuss angerufen. 
 
Bundestag und Bundesrat sollen  sich noch am 16. Dezember 2011 mit dem
Vorhaben befassen. Beim Bundesrat ist das BKiSchG bereits als TOP 66 !!
in  die Tagesordnung aufgenommen worden (das dürfte eine Nachtsitzung
werden).
 
Wenn nichts außergewöhnliches mehr geschieht, wird damit ein
Verabschiedung des Bundeskinderschutzes mit den aus der Anlage
ersichtlichen Änderungen wahrscheinlich, selbst das In-Kraft-Treten zum
1.1.2012 rückt somit in greifbare Nähe. 
 
Näheres werden Sie Samstag, spätestens Montag auch der Tagespresse
entnehmen können. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL - Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
 
 
http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_8538/DE/presse/pm/2011/189-2011.html?__nnn=true

189 | 201114.12.11Mehr Geld für den Kinderschutz
Bund und Länder haben sich heute im Vermittlungsausschuss auf eine
verlässliche Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und
des Netzwerks Frühe Hilfen geeinigt: Für die Unterstützung junger
Familien in schwierigen Lebenslagen stehen in den kommenden beiden
Jahren 30 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51
Millionen. Damit sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor
Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt
werden. 
Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses übernimmt der Bund
künftig dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern
und Kommunen durch die Umsetzung der medizinischen und psychosozialen
Hilfeprojekte entstehen. Damit kommt er einer Forderung des Bundesrates
nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der
finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die
Länderhaushalte verlangt hatte. 
Als weitere Verbesserung des Kinderschutzgesetzes schlägt der
Vermittlungsausschuss Regelungen zur Sicherung von Qualitätsstandards
für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und eine
engere Zusammenarbeit aller Akteure vor.
Bundestag und Bundesrat müssen die heutigen Empfehlungen des
Vermittlungsausschusses noch bestätigen, damit das Gesetz wie geplant am
1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Beide Häuser befassen sich
voraussichtlich am kommenden Freitag, den 16. Dezember 2011 mit dem
Vorhaben.
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 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
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sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun
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