[Rechtsfr.] Bundeskinderschutzgesetz - Vermittlungsausschuss einigte sich heute

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Dez 14 17:11:32 CET 2011


Bundeskinderschutzgesetz - Vermittlungsausschuss einigte sich heute -
Bundestag und Bundesrat müssen Einigung noch zustimmen -
Inkraft-Treten doch noch zum 1. Januar 2012?
 
Werte Leserinnen und Leser,
 
was sich gestern bereits andeutete, hat sich heute bestätigt. Wie Sie
der beigefügten Presseerklärung Nr. 189/2011 vom 14.12.2011 des
Bundesrates entnehmen können, hat man einen "Kompromiss " zu den
Inhalten  des geplanten Bundeskinderschutzgesetzes erzielt. Insbesondere
gehört dazu die dauerhafte Unterstützung junger Familien in schwierigen
Lebenslagen mit 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2014.
 
Bekanntermaßen hatte der Bundesrat am 25.11.2011 die vom Bundestag
verabschiedete Fassung abgelehnt, die Bundesregierung hatte den
Vermittlungsausschuss angerufen. 
 
Der genaue Wortlaut der verhandelten Fassung wurde bislang noch nicht
vorgelegt. Zu weiteren Tendenzen wird auf die Presseerklärung verwiesen.

 
Angeblich sollen sich Bundestag und Bundesrat noch am 16. Dezember 2011
mit dem Vorhaben befassen. Bislang wurde die Tagesordnung von Bundesrat
und Bundestag - soweit ersichtlich - allerdings noch nicht ergänzt. 
Wenn dies zeitlich und organisatorisch noch  zu bewerkstelligen ist, 
könnte das Bundeskinderschutzgesetz doch noch - wie vorgesehen - am
1. Januar 2012 in Kraft treten.
 
Sie werden weiter informiert.  
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL - Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
 
 
http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_8538/DE/presse/pm/2011/189-2011.html?__nnn=true

189 | 201114.12.11Mehr Geld für den Kinderschutz
Bund und Länder haben sich heute im Vermittlungsausschuss auf eine
verlässliche Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und
des Netzwerks Frühe Hilfen geeinigt: Für die Unterstützung junger
Familien in schwierigen Lebenslagen stehen in den kommenden beiden
Jahren 30 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51
Millionen. Damit sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor
Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt
werden. 
Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses übernimmt der Bund
künftig dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern
und Kommunen durch die Umsetzung der medizinischen und psychosozialen
Hilfeprojekte entstehen. Damit kommt er einer Forderung des Bundesrates
nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der
finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die
Länderhaushalte verlangt hatte. 
Als weitere Verbesserung des Kinderschutzgesetzes schlägt der
Vermittlungsausschuss Regelungen zur Sicherung von Qualitätsstandards
für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und eine
engere Zusammenarbeit aller Akteure vor.
Bundestag und Bundesrat müssen die heutigen Empfehlungen des
Vermittlungsausschusses noch bestätigen, damit das Gesetz wie geplant am
1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Beide Häuser befassen sich
voraussichtlich am kommenden Freitag, den 16. Dezember 2011 mit dem
Vorhaben.
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