[Rechtsfr.] Info Positionspapier Hilfen zur Erziehung, einschließlich Rechtsgrundlagen
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Okt 7 15:46:17 CEST 2011
Positionspapier
„Hilfen zur Erziehung – Eine kommunale Aufgabe mit individuellem
Rechtsanspruch“
Werte Leserinnen und Leser,
oft reicht eine rein rechtliche Argumentation zur Gewährung und
Durchführung nicht mehr aus. Vielmehr sind oft zusätzliche Argumente
z.B. statistischer oder qualitativer Art (u.a.zur Wirksamkeit)
beizubringen. Dabei kann das nachstehend beschriebene Positionspapier
des LWL-Landesjugendamtes zur Unterstützung heran gezogen werden,
welches unter dem angegebenen Link downloadbar ist:
Ihr Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Die Hilfen zur Erziehung sind immer wieder Gegenstand der öffentlichen
und politischen Diskussion – häufig stehen dabei Entwicklungen im
Bereich der Fallzahlen und der Kosten im Vordergrund. In den Fokus
geraten Hilfen zur Erziehung ausschnitthaft auch dann, wenn es um
tragische Fälle geht, wo Kinder trotz Erziehungshilfe nicht geschützt
werden konnten oder in Pflegefamilien oder Heimen selbst zu Schaden
kommen. Sei es die Kostenentwicklung, seien es solche Krisensituationen –
immer sind Politikerinnen und Politiker ebenso wie Fachleute gefordert,
fachlich fundiert zu argumentieren.
Mit dem Positionspapier zum Thema „Hilfen zur Erziehung“ möchte das
LWL-Landesjugendamt Politik und Verwaltung unterstützen, diesen
Anforderungen kompetent zu begegnen. In komprimierter Form macht das
Papier mit den rechtlichen Grundlagen, den fachlichen Orientierungen und
aktuellen Entwicklungssträngen im Bereich der erzieherischen Hilfen
vertraut und stellt Argumentationshilfen für kommunale
Aushandlungsprozesse zur Verfügung. Dabei werden insbesondere auch
neuere Forschungsergebnisse zu den Wirkungen und Effekten erzieherischer
Hilfen einbezogen.
Das Positionspapier wendet es sich in erster Linie an die politisch
Verantwortlichen in den Jugendhilfeausschüssen, ist aber ebenso für
Fachkräfte und andere Interessierte als kompakte Einführung geeignet.
Das Papier wurde am 22. Juni 2011 durch den
LWL-Landesjugendhilfeausschuss verabschiedet und steht ab sofort zum
Download bereit. Die Idee, in verständlicher Weise in die Grundlagen
einzelner Handlungsfelder der Jugendhilfe einzuführen, wurde mit dem vor
knapp zwei Jahren erschienenen Positionspapier zur Kinder- und
Jugendarbeit erstmalig umgesetzt und soll in lockerer Folge fortgesetzt
worden.
Download des Positionspapiers „Hilfen zur Erziehung – Eine kommunale
Aufgabe mit individuellem Rechtsanspruch. Grundlagen, Handlungsweisen,
Wirkungen“ unter
http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/erzhilf/Familie/.
Ansprechpartner im LWL-Landesjugendamt: Martin Lengemann, Tel.
591-5786, martin.lengemann at lwl.org.
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Mit rund
13.000 Beschäftigten erfüllt der LWL als Dienstleister Aufgaben in den
Bereichen Soziales, Psychiatrie, Maßregelvollzug, Jugend/Schule und
Kultur. Mit seinen 35 Förderschulen, 20 Krankenhäusern, 17 Museen und
als einer der größten deutschen Hilfezahler für behinderte Menschen
erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und
Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise
westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18
Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und
finanzieren den Landschaftsverband, der durch die Landschaftsversammlung
mit 101 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird.
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