[Rechtsfr.] Bundeskinderschutzgesetz muss noch durch den Bundesrat

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Sa Nov 5 17:38:21 CET 2011


Werte Leserinnen und Leser, 
 
aufgrund meiner Abwesenheit in den letzten Tagen erreicht Sie diese
Nachricht erst jetzt. 
 
Wie sie ggf. der Presse oder sonstigen Nachrichtendiensten entnommen
haben, hat der Bundestag in 3. Lesung dem Bundeskinderschutzgesetz in
der Form der BT Drucksache 17/7522 vom 26.10.2011 (Beschlussempfehlung
und Bericht des Fachausschusses) nach ausführlicher Debatte zugestimmt.

 
Das beschlossene Gesetz wird nun wieder in den Bundesrat eingebracht,
der  lt.  Gesetzentwurf zustimmen muss. Die Einbringung in den Bundesrat
erfolgte am 4.11.2011 unter der BR-Drs.Nummer 670/11. Die Vorbehandlung
wird im Ausschuss für Familien und Jugend (fdf.) und dem Ausschuss für
Gesundheit des Bundesrates erfolgen. 
 
Angesichts der sehr umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates im
Frühjahr zum Gesetzentwurf darf man gespannt sein, ob und welche
Änderungen das vom Bundestag beschlossene Gesetz durch das Verfahren
im Bundesrat noch durchlaufen wird und ob tatsächlich ein
In-Kraft-treten zum 01.01.2011 erfolgen kann. 
 
Sie finden alle Drucksachen auch unter der Seite des Bundestages unter
Eingabe einer Drucksachennummer in die Suchmaske. 
 
Die Presseerklärung der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder
ist an der im Text beigefügt (siehe unten) und auch als Word-Dokument
angehängt. 
 
Sie werden über das weitere Verfahren informiert. 
 
Ich wünsche Ihnen eine gute kommende Woche.
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
 
Anlagen: 3


http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search_detail.do
 
 
 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=175140.html


Do 27.10.2011 Bundesministerin Kristina Schröder: "Zum Schutz unserer
Kinder müssen alle an einem Strang ziehen."
Bundestag beschließt Bundeskinderschutzgesetz
Der Bundestag hat heute (Donnerstag) das von der Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue
Bundeskinderschutzgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Das Gesetz
wird den Kinderschutz in Deutschland grundlegend neu gestalten. Es
verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen
Lebensbereichen und stärkt diejenigen, die sich für das Wohlergehen von
Kindern einsetzen.
"Die breite Zustimmung zu meinem Gesetz im Bundestag zeigt, dass wir
beim Kinderschutz endlich auf dem richtigen Weg sind", erklärt
Bundesfamilienministerin Schröder. "Das bestätigen uns auch viele
Sachverständige. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir jetzt die
Voraussetzungen, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten, um Kinder
vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Damit verhindern wir,
dass zukünftig ein Kind leiden muss, weil entscheidende Informationen
nicht weiter gegeben wurden."
Das neue Bundeskinderschutzgesetz setzt verstärkt auf Zusammenarbeit
und Kooperation der relevanten Akteure. Das Gesetz berücksichtigt dabei
alle Angebote und Leistungen für Familien, Eltern und Kinder und
unterstützt alle für den Kinderschutz relevanten Akteure, von der
Jugendhilfe über das Gesundheitssystem bis zum Familiengericht. Auch
Kinderärzte, Familienhebammen, Jugendämter und Beratungsstellen sollen
zukünftig enger zusammenarbeiten. Die Abschottung einzelner Bereiche,
insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, die
in der Vergangenheit immer wieder für Probleme gesorgt hat, wird so
überwunden.
Konkret wird das Gesetz den Schutz von Kindern in folgenden Bereichen
verbessert:
Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende Eltern
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche
Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten
Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau
einzuführen bzw. zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im
Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter,
Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen
und Polizei - werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
Das Bundesfamilienministerium wird mit einer Bundesinitiative ab 2012
vier Jahre lang jährlich 30 Millionen Euro zum Ausbau des Einsatzes von
Familienhebammen zur Verfügung stellen.
Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und
Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes
Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern,
für welche Tätigkeiten dies nötig ist.
Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an
das Jugendamt
Häufig ist eine Kindesgefährdung für Ärzte oder andere so genannte
Berufsgeheimnisträger als erste erkennbar. Das Gesetz bietet erstmals
eine klare Regelung, die einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen
Arzt und Patient schützt, andererseits aber auch die Weitergabe
wichtiger Informationen an das Jugendamt ermöglicht.
Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden - allerdings nur dann, wenn er
nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes
dadurch nicht gefährdet wird.
Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen
Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es
insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards
für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in
Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung soll sich auch die
Finanzierung aus öffentlichen Mitteln knüpfen.
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© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Der LWL im Überblick:  
 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Mit rund
13.000 Beschäftigten erfüllt der LWL als Dienstleister Aufgaben in den
Bereichen Soziales, Psychiatrie, Maßregelvollzug, Jugend/Schule und
Kultur. Mit seinen 35 Förderschulen, 20 Krankenhäusern, 17 Museen und
als einer der größten deutschen Hilfezahler für behinderte Menschen
erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und
Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise
westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18
Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und
finanzieren den Landschaftsverband, der durch die Landschaftsversammlung
mit 101 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird.  
 
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