[Rechtsfr.] Entschädigung von Heimkindern: Bundestagsemfehlung, überfraktionell
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Jun 9 17:01:14 CEST 2011
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
alle Fraktionen des Bundestages fordern die Bundesregierung auf, eine
Entschädigung von misshandelten Heimkindern in die Wege zu leiten.
Außerdem soll u.a. die Prävention vor weiteren Misshandlungen und die
Einrichtung regionaler Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene
geregelt werden, ohne dass dies allerding näher konkretisiert wird.
Auf den beigefügten Auszug aus dem Bundestagspräsident hib Nr. 245 und
die BT Drucksache 17/6143 - die auf der Seite des Bundestages herunter
zuladen ist - wird verwiesen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments.do;jsessionid=54D80B98F0FF808F0A7DE26B36DFD8B7.dip21
Freundliche Grüße und schöne Pfingsttage
Ihr
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Auszug: Heute im Bundestag vom 09.06.2011,Nr. 245"7. Überfraktionelle
Forderung nach Entschädigung von misshandelten HeimkindernFamilie,
Senioren, Frauen und Jugend/Antrag
Berlin: (hib/AW) Kinder und Jugendliche, die während einer kommunalen
oder kirchlichen Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland und der
DDR zwischen 1949 und 1975 zu Opfern von Unrecht und Misshandlungen
geworden sind, sollen entschädigt werden. Dies fordern die Fraktionen
der CDU/CSU, SPD, FDP und von Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen
Antrag (17/6143 ( http://dip.bundestag.de/btd/17/061/1706143.pdf )). Die
Bundesregierung soll in Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern und
den Kirchen zeitnah entsprechende Regelungen entwickeln und dem
Bundestag vorlegen. Diese sollen sich an den Lösungsvorschlägen
orientieren, die der Runde Tisch ”Heimerziehung in den 50er und 60er
Jahren“, dessen Einrichtung der Bundestag im November 2008 einstimmig
beschlossen und der am 19. Januar dieses Jahres dem
Bundestagspräsidenten seine Empfehlungen überreicht hatte,
orientieren. Dazu gehöre die finanzielle Entschädigung einzelner Opfer
ohne Anrechnung auf Renten und Transferleistungen, die Prävention vor
weiteren Misshandlungen und die Einrichtung regionaler Anlauf- und
Beratungsstellen.
Die Entschädigung westdeutscher Heimkinder soll gemäß der Empfehlungen
des Runden Tisches über einen bundesweiten Fonds in Höhe von 120
Millionen Euro finanziert werden. Der Bund, die alten Bundesländer und
die Kirchen sollen dafür jeweils 40 Millionen Euro bereitstellen. Die
Entschädigung von Kindern, die in den Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten hatten, soll nach den
gleichen Maßstäben erfolgen."
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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