[Rechtsfr.] Vormundschaftsrecht: Teilreform vom Bundestag beschlossen

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Apr 15 12:50:58 CEST 2011


Werte Leserinnen und Leser, 
 
der Bundestag hat  bereits gestern Abend (14.04.) einer Teilreform des
Vormundschaftsrechts entsprechend  den Empfehlungen des Fachausschusses
in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Damit ist das Gesetz formell
vom Bundestag beschlossen. Bevor es dem Bundespräsidenten zur
Unterschrift zugeleitet wird, bleibt allerdings noch abzuwarten, wie
sich die unterschiedlichen Auffassungen von Bundesregierung und
Bundesrat zur Zustimmungsbedürftigkeit auswirken werden. 
 
(Siehe auch http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html) und
Nachrichtendienst Heute im Bundestag Nr. 162/2011 

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem
vor, dass ein Amtsvormund künftig höchstens noch 50 Kinder und
Jugendliche betreuen darf - und nicht mehr wie bisher bis zu 120 oder
mehr. Die Reform zielt insbesondere darauf ab, den persönlichen Kontakt
des Vormundes zu den Kindern und Jugendlichen in der Vormundschaft zu
stärken. "Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen,
Missbrauch und Verwahrlosung zu verhindern", sagte
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Nach dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ein Vormund künftig jedes von ihm
betreute Kind und jeden Jugendlichen in der Regel einmal im Monat in
dessen Umfeld besuchen. "Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine
Schützlinge nicht nur aus den Akten kennen", so die
Bundesjustizministerin.
"Der Rechtsausschuss hatte am Mittwochmorgen den Weg dafür frei
gemacht, das Vormundschaftsrecht zu reformieren. Die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten einem Gesetzentwurf der
Bundesregierung (17/3617 (
http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703617.pdf )) zu. Die
Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
enthielten sich der Stimme. In der Gesetzesinitiative wurde die
Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds
zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht)
gesetzlich verankert. Diesem Ziel diene auch die ausdrückliche
Klarstellung, dass die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die
Tätigkeit des Vormunds dessen persönlichen Kontakt zu dem Mündel
umfasst. Die Koalition beabsichtigt, dass der Vormund in der Regel
einmal im Monat ”in dessen üblicher Umgebung“ den Kontakt zu seinem
Mündel hält. Der Entwurf sieht zudem vor, dass jeder Mitarbeiter
nicht mehr als 50 Vormundschaften betreuen darf. 


Die SPD bezeichnete diese Zahl als ”oberste Schallgrenze“ dessen, was
ein Mitarbeit bewältigen könne. In einem Antrag (17/2411 (
http://dip.bundestag.de/btd/17/024/1702411.pdf )) hätten die
Sozialdemokraten die Zahl der Amtsvormundschaft ursprünglich auf 40
Fälle begrenzen wollen. Während Die Linke zustimmte und die Grünen
sich enthielten, lehnten die Koalitionsfraktionen den Antrag ab.
Nicht nur die FDP erinnerte an das Schicksal des kleinen Kevin, der
2006 zu Tode kam. Kevin hatte einen amtlichen Vormund, der nicht
verhindert hatte, dass der Junge grauenvoll misshandelt worden war. Er
hatte tot im Kühlschrank seines drogenabhängigen Ziehvaters gelegen. Der
zuständige Amtsvormund hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über 200
Mündel gehabt.
Die Union geht nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass das Gesetz
durch den Bundesrat muss. Anderer Ansicht ist die Linkfraktion: Sie wies
darauf hin, dass die Pflichten der Länder berührt seien. Der Bundestag
will das Gesetz am morgigen Donnerstag verabschieden" (vgl hib
162/2011).
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünsche für schöne Ostertage 
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
 



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