[Rechtsfr.] Wtrlt: Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Sa Mär 26 15:01:19 CET 2011


Werte Leserinnen und Leser, 
 
beigefügtes Schreiben eine Organisation zur Mediation in
internationalen Kindschaftskonflikten, insbesondere bei
Kindesentführungsfällen. Unabhängig davon kann man auch den
Internationalen Sozialdienst in Berlin einschalten. Beide Angebote sind
allerdings kostenpflichtig. Zumindest kann man es Betroffenen aber
anbieten, gerade für Behörden kann es sinnvoll sein, auch den
Internationalen Sozialdienst einzuschalten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 




>>> "info at mikk-ev.de" <info at mikk-ev.de> 3/23/2011 10:55 >>>

An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen der Jugendhilfe, 

gerne möchten wir Sie kurz über unsere Arbeit informieren. 

Kindesentführung – Die Zahl binationaler Partnerschaften in Deutschland
nimmt stetig zu und stellt eine Bereicherung des kulturellen Lebens dar.
Leider kommt es auch in diesen Ehen und Partnerschaften zu Streit und
Trennung. Die Leidtragenden sind dann vor allem die gemeinsamen Kinder,
besonders wenn ein Elternteil in sein Heimatland zurückkehren möchte.
Kommt es im schlimmsten Falle zu einer Entführung der Kinder, drohen
aufreibende Rechtsstreitigkeiten, die sich zumeist katastrophal auf das
Wohl der Kinder auswirken. 

84 Staaten haben bereits das Haager Übereinkommen über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)
unterzeichnet. Das Abkommen schreibt u.a. vor, dass die Vertragsstaaten
innerhalb von 6 Wochen über eine Rückführung entscheiden müssen. Diese
kurze Zeitspanne, in der das zuständige Gericht einen Beschluss fassen
muss, stellt auch für die beteiligten Jugendämter eine große
Herausforderung dar. 

http://www.hcch.net/index_de.php?act=text.display&tid=21 

Der gemeinnützige Verein MiKK e.V. (Mediation bei internationalen
Kindschaftskonflikten) bietet hier die Möglichkeit mit Hilfe von
Mediation zwischen den Streitparteien zu vermitteln. MiKK verfügt über
ein internationales Netzwerk von Mediatoren, die in 17 Sprachen
mediieren können. Üblicherweise kommt es bei Fällen
grenzüberschreitender Kindesentführung zu einer Co-Mediation. Das
heißt ein Mediatoren-Paar spiegelt jeweils beide Kulturen, beide
Sprachen, beide Geschlechter sowie den psychosozialen und juristischen
Grundberuf wider. Den Eltern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, den
Streit außergerichtlich beizulegen und eigenverantwortlich eine Einigung
zu finden, die für alle Beteiligten am sinnvollsten ist und auch
nachhaltig wirken kann. 

Fälle dieser Art sind zwar vergleichsweise selten, ihre Zahl nimmt aber
zu, und wenn sie auftreten, muss schnell gehandelt werden. Falls Sie in
Ihrer Arbeit damit konfrontiert werden und Fragen dazu haben, freuen wir
uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. 

Herzliche Grüße 


Sybille Kiesewetter, Geschäftsführerin (Dipl. Psychologin und
Mediatorin) 

Christoph C. Paul, 1. Vorsitzender (Rechtsanwalt, Notar, Mediator
(BAFM)) 

Dr. Jamie Walker, 2. Vorsitzende (Dipl. Pädagogin, Mediatorin und
Ausbilderin (BM)) 

-- 

MiKK e.V. 
Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten 
Mediation in International Conflicts Involving Parents and Children 
Fasanenstr. 12 
10623 Berlin 

Tel.: +49 (0)30 74 78 78 79 
E-Mail: info at mikk-ev.de 
Homepage: www.mikk-ev.de 
 

Der LWL im Überblick:
 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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