[Rechtsfr.] BKiSchG_ Kabinettvorlage AKTUELL_1.pdf- Nachmeldung!
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Mär 17 15:24:45 CET 2011
Nachmeldung: Gerade weist mich eine Kollegin eine Kollegin darauf hin,
dass in der Kabinettsvorlage im Bereich der Zuständigkeits- und
Kostenerstattungsvorschriften doch umfangreiche Änderungen gegenüber dem
Referentenentwurf vorgenommen wurden. Zahlreiche Änderungsvorschläge zu
diesem Abschnitt des SGB VIII wurden herausgenommen. Ebenso wurden im
Bereich der Regelungen zum § 42 SGB VIII Änderungen vorgenommen.
Insofern nehme ich zumindest diesbezüglich meine kritischen Anmerkungen
zum Anhörungsverfahren zurück und werde mich hinsichtlich evtl. weiterer
Änderungen nach umfangreicher Durchsicht und Vorlage der
Bundestagsdrucksache nochmal melden. Sorry!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
mir wurde gerade die Kabinettsvorlage zum gestrigen Beschluss der
Bundesregierung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz übersandt.
Dem Vernehmen nach soll sich bis auf den Wegfall des § 43 a SGB VIII
(Meldepflicht für Ferienmaßnahmen) und einige kleine Änderungen im
Artikel 1 KKG ( die Formulierungen "die Länder stellen sicher..." -
siehe Artikel 1 §§ 2 und 3 im Referentenentwurf zu den Netzwerken
Früher Hilfen - sind weicher formuliert) wenig bis nichts gegenüber
dem Referentenentwurf geändert haben.
Wenn sich dies bei näherer Nachprüfung der noch vorzulegenden
Bundestag/Bundesratsdrucksache bestätigt, kann man allerdings schon die
Frage stellen, welchen Sinn eigentlich umfangreiche Anhörungsverfahren
von Verbänden/Institutionen zu Referentenentwürfen haben (außer der
Legitimation des Gesetzgebers, er habe alle beteiligt und angehört).
Dies meine ich unbeschadet der Inhalte des Gesetzes.
Wie auch immer: Die Sache nimmt "Fahrt auf" und wird nun in den
Bundestag/Bundesrat im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens zu
weiteren Beratung und Verabschiedung eingebracht. Die BT-Drucksache wird
Ihnen zugeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://www.lwl.org/pipermail/rechtsfragen/attachments/20110317/27e1fd42/attachment.htm>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : 110314 Kabinettvorlage AKTUELL_1.PDF
Dateityp : application/pdf
Dateigröße : 358065 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL : <https://www.lwl.org/pipermail/rechtsfragen/attachments/20110317/27e1fd42/attachment.pdf>
Mehr Informationen über die Mailingliste Rechtsfragen