[Rechtsfr.] Runder Tisch - Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden veröffentlicht. zur info. + grüße! werner mesenzehl-reinwald/jgh ffb

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Mär 10 18:54:32 CET 2011


Werte Leserinnen und Leser

Die von einer Arbeitsgruppe des runden Tisches in Berlin erarbeiteten
Leitlinien wenden sich an staatliche und nicht-staatliche Institutionen
und Vereinigungen, in denen Kinder und Jugendliche sich rechtlich oder
aufgrund der Näheverhältnisse faktisch in Abhängigkeit- oder
Machtverhältnissen befinden. Sie beziehen sich auf Verdachtsfälle
innerhalb einer Institution und haben den Charakter modellhafter
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit solchen Verdachtsfällen bei
sexuellem Mißbrauch.
 
Die Leitlinien sind offensichtlich Ergebniss einen längeren
Diskussionsprozesses. Ihr Text ist letztlich als Alternative zur
generellen gesetzlichen Anzeigepflicht entstanden. Sie muss allerdings
von den Einrichtungen z.B. im Wege des Selbstverpflichtung noch
umgesetzt werden. 
 
Falls die Anlage nicht beigefügt ist, finden Sie diese und andere Infos
auch unter angehängtem Link. Auf die beigefügte Presseerklärung des BMJ
vom 10.03.2011 wird verwiesen.
 
Mit freundlichen Grüßen 
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
 
http://www.bmj.de/cln_164/DE/Home/_doc/kurzmeldungen/20110310_Runder%20Tisch_Leitlinien_zur_Einschaltung_der_Strafverfolgungsbehoerden.html?nn=1356288

Der LWL im Überblick:
 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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