[Rechtsfr.] Bundeskinderschutzgesetz am 16.03. vom Kabinett beschlossen
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Mär 16 15:16:14 CET 2011
Werte Leserinnen und Leser,
nach einer Presserklärung des Bundesfamilienministerium hat das
Bundeskabinett heute den Gesetztentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz
beschlossen, der nun in den Bundestag und Bundesrat eingebracht wird.
Der Entwurf liegt mir noch nicht vor. Natürlich sind im
Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen möglich. Insgesamt überrascht
nach den umfangreichen Änderungsvorschlägen im Anhörungsverfahren zum
Referentenentwurf die Bearbeitungsgeschwindigkeit, da zwischen der
Abgabefrist für die Stellungnahmen und der Vorlage des nunmehrigen
Gesetzentwurf nur ein Monat liegt.
Auf die nachstehende Presseerklärung wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=119832.html
Mi 16.03.2011 "Das Bundeskinderschutzgesetz
Das Bundeskabinett hat am 16. März das neue Bundeskinderschutzgesetz
beschlossen. Das Gesetz wird den Kinderschutz in Deutschland deutlich
verbessern. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz
gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das
Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den
Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Bereits in den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen
vielfältige Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu
identifizieren und zu schließen. Hierzu zählen insbesondere das
Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" des Bundesfamilienministeriums, die
Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen sowie zahlreiche
Kinderschutzkonzeptionen in Ländern und Kommunen.Verbesserung des
Kinderschutzes
Das neue Bundeskinderschutzgesetz basiert auf einem breiten fachlichen
Diskurs. Zentrale Grundlagen sind:
ein einjähriger Fachdialog mit Expertinnen und Experten aus Verbänden,
der Wissenschaft sowie den Ländern und Kommunen
Ergebnisse aus der Arbeit der Runden Tische "Heimerziehung in den 50er
und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch".
Das Gesetz schließt zudem bestehende Lücken im Kinderschutz, indem es
Erkenntnisse aus dem Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" und seinen
vielfältigen Projekten aufgreift und damit die Nachhaltigkeit der in
den vergangenen Jahren von Bund, Ländern und Kommunen unternommenen
Anstrengungen im Kinderschutz sichert.
Mit den folgenden Regelungsbereichen wird ein umfassender und aktiver
Kinderschutz gewährleistet:
Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern
Das Gesetz wird die rechtliche Grundlage dafür schaffen, leicht
zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in
den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen
Niveau einzuführen beziehungsweise zu verstetigen. Alle wichtigen
Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter,
Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und
Polizei - werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
Das Bundesfamilienministerium wird im Rahmen einer Bundesinitiative
jährlich 30 Millionen Euro ab 2012 zur Verfügung zu stellen, damit
innerhalb von vier Jahren der Einsatz von Familienhebammen in
Deutschland durch insgesamt 120 Millionen Euro deutlich verbessert
werden kann.
Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und
Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes
Führungszeugnis vorlegen. Bei Ehrenamtlichen vereinbaren öffentliche
und freie Träger, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
Verhinderung des "Jugendamts-Hopping"
Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu
zuständige Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher
zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu
schützen.
Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an
das Jugendamt
Häufig sind es Ärzte oder andere so genannte Berufsgeheimnisträger, für
die eine Gefährdung des Kindes als erste erkennbar wird. Hier wird es
klare Regelungen geben, die die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und
Patient schützen aber auch die Brücke zum Jugendamt schlagen.
Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden - allerdings nur dann, wenn
dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und
seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.
Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen
Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es
insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von
Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in
Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist auch die
Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft.
Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll nach Abschluss der
parlamentarischen Beratungen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
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Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
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