[Rechtsfr.] Vormundschaftsrecht: Anhörung im Bundestag am 23.02.erfolgt
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Feb 23 18:55:44 CET 2011
Werte Leserinnen und Leser,
wie avisiert, fand heute im Bundestag eine Sachverständigenanhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bereich des Vormundschaftsrechts
statt. Zu dem vorläufigen Ergebniss übermittele ich Ihnen die Meldung
des Newsletters des Deutschen Bundestages von heutigen Tage
(23.02.2011), siehe u.a. Text.
Unter dem Link:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/06_Vormundschaftsrecht/index.html
finden Sie auch die ausführlichen Stellungnahmen der geladenen
Sachverständigen. Sobald das Wortprotokoll hierzu fertiggestellt ist,
können Sie dieses ebenfalls unter dem o. a. Link einsehen.
Es bleibt nun abzuwarten, ob und welche Schlüsse die
Ausschussmitglieder aus der Anhörung für den weiteren Verlauf der
Gesetzesvorlage ziehen und ob sie noch Änderungsvorschläge einbringen
werden.
Freundliche Grüße
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Text Bundestagsnewsletter hib - Heute im Bundestag Nr. 074 vom
23.02.2011:
"Mehrheit der Sachverständigen zufrieden mit Reform des
VormundschaftrechtsRechtsausschuss (Anhörung)
Berlin: (hib/BOB/KRU) Die Mehrheit der vom Rechtsausschuss geladenen
Sachverständigen hat am Mittwochnachmittag einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung (17/3617 (
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703617.pdf ))
befürwortet. Die Experten sprachen von einem wichtigen Schritt nach
vorne. Der Entwurf sieht unter anderem vor, einen ausreichenden
persönlichen Kontakt eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige
Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich zu
verankern. Vorgesehenen ist außerdem die Fallzahlen je Mitarbeiter auf
50 zu begrenzen. Professorin Birgit Hoffmann (Hochschule Mannheim)
sprach im diesem Zusammenhang von einer ”Schallmauer“: Auch bei einer
”effizienten und effektiven Kooperation“ stelle die Zahl von 50
Mündeln je Betreuer eine große Herausforderung dar. Bei deren
Überschreiten könne nicht mehr von einer qualifizierten Wahrnehmung
der Aufgaben eines Vormunds ausgegangen werden. Die Sachverständigen
sprachen sich außerdem für mehr Spielraum aus: Einige Mündel und
Pfleglinge bräuchten nicht grundsätzlich den Vormund einmal im Monat zu
sehen, andere dafür umso häufiger. Bernd Mix vom Stadtjugendamt in
Osnabrück stimmte dem zu: Es sei in der Praxis zu prüfen, wo tatsächlich
Bedarf für Kontakte vorhanden sei.
Professorin Barbara Veit von der Universität Göttingen äußerte sich als
die Vertreterin des Deutschen Familiengerichtstages ebenfalls ablehnend
zur Festschreibung im Gesetz, einmal im Monat Kontakt mit seinem Mündel
zu haben. Dieser Kontakt werde den Bedürfnissen nicht gerecht. Helmut
Schindler, Justitiar und Abteilungsleiter der katholischen
Jugendfürsorge der Diözese Regensburg, war anderer Meinung: Nur der
könne eine Gefährdung erkennen und verantwortlich zum Schutz des
Kindes handeln, der dessen Lebensumstände realistisch einzuschätzen
vermag. Der Vormund müsse also zu Recht guten Grund haben, um von dieser
grundsätzlichen Verpflichtung zu monatlichen Besuchskontakten
verantwortlich Abstand nehmen zu können. Und Joachim Beinkinstadt
(Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) stimmte dem
zu: ”Ohne persönlichen Kontakt zum Mündel“ laufe nichts.
Professorin Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelischen
Hochschule Nürnberg (Fakultät für Sozialwissenschaften) bezeichnete es
als die zentrale Neuerung im Gesetzentwurf: Die Amtsvormundschaft, die
statt der Eltern die elterliche Sorge für ein Kind ausübe, müsse dieses
Kind persönlich kennen und eine möglichst vertrauensvolle Beziehung zu
ihm haben. Dies sei auch verfassungsrechtlich dringend geboten. Und
Thomas Meysen von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
aus Berlin gratulierte zu dem ”Mut, eine konkrete Fallzahl“ (nämlich 50)
in das Gesetz zu schreiben.
Bundesregierung und SPD-Fraktion erinnerten an den Fall Kevin aus
Bremen. Der zuständige Amtsvormund hatte damals über 200 Fälle zu
betreuen gehabt. Die Sozialdemokraten sprachen sich deshalb in ihrem
Antrag (17/2411 ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702411.pdf
)) dafür aus, die Zahl der Fälle auf höchstens 40 zu begrenzen."
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