[Rechtsfr.] EuGH Sorgerecht für nicht verheiratete Väter gegen den Willen der Mutter ?
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Dez 9 18:17:05 CET 2009
Werte Leserinnen und Leser,
bereits aus der Presse hatten Sie erfahren, dass der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in dem verhandelten Fall zu dem Ergebnis
kam, dass der Ausschluss des Sorgerechts des Vaters für den Fall, dass
er mit der Mutter nicht verheiratet ist, gegen Artikel 14
(Diskriminierungsverbot) und 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens)
der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
Leider liegt das Urteil nur in englischer Sprache vor. Die beigefügte
Presseerklärung stellt aber m.E. eine gute Rezension des Urteils dar.
Nunmehr bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber auf das Urteil
reagiert. Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten
wird das Bundesjustizministerium - so die neue Bundesministerin für
Justiz am 3.12.2009 - die Debatte über gesetzgeberische Änderungen
jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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