[Rechtsfr.] NRW__gv_2009_32.pdf (Kibiz und neues JA)
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Dez 8 17:13:48 CET 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW sind Änderungen zur
Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz enthalten. Hierzu
erhalten sie ggf. - soweit notwendig - über das Fachreferat des
LWL-Landesjugendamtes oder über Ihre Spitzenverbände weitere
Informationen (soweit noch nicht geschehen).
Außerdem wird mit dem JA Verl ein weiteres Jugendamt einer
kreisangehörigen Gemeinde mit Wirkung vom 1.1.2009 zugelassen
Näheres siehe:
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_gv_frei_liste
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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