[Rechtsfr.] OVG_Hilfe zur Erziehung_Einverständnis_Kostenbeitrag_2009.pdf

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Nov 24 18:36:40 CET 2009


Werte Leserinnen und Leser, 
 
in diesem Beschluss vom 26.August 2009 ( 12 A 65/09, unveröffentlicht)
beschäftigt sich das OVG NRW mit verschiedenen Fragen des
Einverständnisses der Personensorgeberechtigten als Voraussetzung für
eine Kostenheranziehung (u.a. Einverständnis auch im Rahmen eines
Verfahrens nach § 1666 BGB). Es nimmt auch kurz zum Hilfeplanverfahren
Stellung und erklärt, dass ein notwendiges Einverständnis nach dem SGB X
 Rückwirkung entfalten kann. 
 
Mit freundlichem Gruß 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL_Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 

Der LWL im Überblick:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.

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