[Rechtsfr.] § 92 SGB VIII- OVG NRW_2009

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Nov 24 17:41:52 CET 2009


Werte Leserinnen und Leser,

sollen  z.B. Eltern zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme mit
herangezogen werden, muss das JA sie bekanntlich nach § 92 Abs. 3 Satz 1
SGB VIII auf die Gewährung der Leistung hinweisen und über die Folgen
für die Unterhaltspflicht aufklären. Keine Mitteilung, keine
Kostenheranziehung. 

Das OVG NRW weist in seinem Beschluss vom 26.09.2009 (Az. 12 A 64/09,
unveröffentlicht) darauf hin, dass diese Mitteilung über die Gewährung
der Leistung nach § 92 Abs.3 Satz 1 SGB VIII  allerdings nicht
selbständig gerichtlich angegriffen werden kann (anders z.B. als die
sogenannte Überleitungsanzeige nach § 95 SGB VIII). 

Freundliche Grüße 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 

Der LWL im Überblick:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.

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