[Rechtsfr.] 8a_OVG Münster, 2009
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Nov 24 17:12:59 CET 2009
Werte Leserinnen und Leser,
die Durchführung einer Gefährdungsanalyse im Rahmen des § 8a SGB VIII
ist zwar eine objektive Verpflichtung des Jugendamtes (bei Vorliegen
von gewichtigen Anhaltspunkten). Diese Handlung kann aber nicht von
Dritten - z.B. den Großeltern - als ein subjektives Recht eingeklagt
werden (vgl. beigefügten Beschluss des OVG Münster vom 22. Juni 2009,
Az. 12 A 1078/09, nicht veröffentlicht).
Gleichwohl: Weisen Dritte auf tatsächliche oder vermeintliche
gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung hin, steht das
Jugendamt natürlich unter einem Prüfungsdruck. Es wird den Hinweisen
sicher nachgehen, es sei denn , es handelt sich um offensichtlich
denunziatorische oder querulatorische Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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