[Rechtsfr.] § 74 SGB - Förderung freier Träger, Bundesverwaltungsgericht, Urteil

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Okt 29 10:38:41 CET 2009


Werte Leserinnen und Leser,

gerader in Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel besteht die
Wahrscheinlichkeit, dass  Auseinandersetzungen um Fördermittel der
öffentlichen Jungendhilfe zunehmen. 

Die entsprechenden Hauptsacheverfahren dauern zum Teil sehr lange. Auch
insofern ist die beigefügte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom 17. Juli 2009, Az. 5 C 25.08 mit vom Bundesverwaltungsgericht
gebildeten Leitsätzen zu weiteren Fragen des Förderrechts sicher
interessant.
 
 
 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
 
http://www.bverwg.de/enid/07d511bbfc0421707623fce3141c9e2f,4e360d7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093132343532093a095f7472636964092d09353733/Entscheidungssuche/Entscheidungssuche_8o.html








Der LWL im Überblick:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.

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