[Rechtsfr.] Nachtrag: § 1631 b BGB Unterbrinung von Minderjährigen
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Okt 28 18:17:06 CET 2009
Werte Leserinnen und Leser.
im Nachtrag zum heutigen Newsletter teile ich noch mit, das im Heft
10/2009 der Zeitschrift JAMt ein Beitrag von Frau Hoffmann zum
Verfahren nach § 1631b BGB und von Walther vom Jugendamt Frankfurt zu
den Aufgaben des JA in Verfahren zur geschlossenen Unterbringung
erscheint, auf den ich in diesem Zusammenhang besonders verweise.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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