[Rechtsfr.] Familienrecht neu: FamFG, Versorgungsausgleich, Zugewinnregelungen

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Aug 28 15:31:21 CEST 2009


Werte Leserinnen und Leser, 

zum 1.September tritt nicht nur das neue FamFG in Kraft und löst das
FGG ab (damit hatten sich bereits mehrere Newsletter befasst).
Gleichzeitig werden auch umfassende Änderungen zum Versorgungsausgleich
und zum Zugewinnausgleich im Rahmen von Scheidungsverfahren durch eigene
gesetzliche Regelungen wirksam. Die stets differenziertere
Rechtsprechung zum Unterhaltrecht (hin zu Berücksichtigung von immer
mehr individuellen Faktoren statt schematische Handhabung von
"Tabellen"), führt dazu, dass man das Familienrecht weiterhin als
komplex, arbeitsintensiv und "reformanfällig" bezeichnen muss.
 
Damit Sie "auf Ballhöhe" bleiben, leite ich Ihnen die nachfolgende
Presseinformation des Bundesministeriums für Justiz zu. Diese beschreibt
kurz die zum 1.09.2009 in Kraft-tretenden Regelungskomplexe und verweist
zur Vertiefung auf weiterführende Links. U.a. ist am Schluss die neueste
Fassung des FamFG über Link aufrufbar (und speicherbar)
 
Mit freundlichem Gruß 
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 


Pressemitteilung JM vom 28.08.2009: 

Berlin, 28. August 2009

Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht


Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in
Kraft.


"Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich
sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem
bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und
für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa für
Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen. Damit kommen - nach der
bereits Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform - weitere
große Bausteine für ein zeitgemäßes, verlässliches und praktisch
handhabbares
Familienrecht", sagte Bundesjustizministerin Zypries.


Zu den Vorhaben im Einzelnen:

  Am 1. September 2009 tritt die Strukturreform des
Versorgungsausgleichs in Kraft. Ziel des Versorgungsausgleichs ist, bei
der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu
teilen. Bisher kam es oft zu ungerechten Teilungsergebnissen,
insbesondere zu Lasten der Frauen. Auch konnten betriebliche und private
Versorgungen oft nicht zeitnah zur Scheidung aufgeteilt werden. In
Zukunft wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im
jeweiligen Versorgungssystem hälftig geteilt. Vorrangig
kommt es zur "internen Teilung", bei der jeder sein eigenes
"Rentenkonto" erhält, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen
Versorgungsträger. Darüber hinaus ist das neue Recht übersichtlicher,
verständlicher und vereinbarungsfreundlicher. (Mehr...)
www.bmj.de/versorgungsausgleich  Auch die am 1. September 2009 in
Kraft tretenden Änderungen des Zugewinnausgleichs- und
Vormundschaftsrechts dienen der Verteilungsgerechtigkeit bei der
Scheidung. Grundgedanke des Zugewin
nausgleichs ist, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu
gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Um dies noch
zuverlässiger zu erreichen, wird dem Beiseiteschaffen von
Vermögenswerten nach der Trennung durch verschiedene Maßnahmen ein
Riegel vorgeschoben. Außerdem wird künftig umfassend berücksichtigt, ob
ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und ob diese
Schulden während der Ehezeit beglichen wurden. (Mehr...)
www.bmj.de/140509vermoegensausgleichDie Reform des Verfahrens
in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit wird ebenfalls am 1. September 2009 in Kraft treten. Sie
fasst das gerichtliche Verfahren in Familiensachen und in den Materien
der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa Betreuungs-,
Unterbringungs- und Nachlasssachen - erstmals in einer einzigen
Verfahrensordnung übersichtlich zusammen. Die durch Ehe und Familie
sachlich verbundenen Streitigkeiten werden künftig beim so genannten
Großen Famil
iengericht gebündelt. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelö!
st, sein
e Aufgaben vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen.
Überdies wird der Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren ausgebaut,
indem beispielsweise die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der
betroffenen Kinder weiter gestärkt werden. (Mehr...)
www.bmj.de/270608famfg  
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17.
Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) wurde bis zum Inkrafttreten mehrfach
geändert. Eine Textfassung mit Stand 1.9.2009 finden Sie hier.



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