[Rechtsfr.] FamFG In-Kraft-Treten am 1.September -Hinweise/Materialien

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Aug 25 18:20:55 CEST 2009


Sehr geehrte Damen und Herren,

Zum 1.09.2009 tritt das sogenannte FamFG in Kraft, welches das alte
FGG
Gesetz ablöst. Damit treten neue Regelung zum Familienverfahrensrecht
in
Kraft.
Dazu werden folgende Hinweise gegeben:

1. Unter folgendem Link finden Sie auf 44 Seiten  einen optisch gut
aufbereiteten neuen Gesetzestext des FamFG mit den
jugendhilferelevanten Regelungen.

http://www.dijuf.de/documents/FamilienverfahrensrechtimFamFG_DIJuF-Textauszug.pdf



Hier finden sie wesentliche Änderungen im BGB und SGB VIII, die im
Zuge
der FGG Reform verabschiedet wurden (4 Seiten).

http://www.dijuf.de/documents/FGG-Reform_AenderungeninSGBVIIIundBGB_DIJuF-Synopse.pdf



2. Soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, die von
den Regelungen betroffen sein können (insbesondere Fachkräfte im Bereich
Kindesschutz, Trennungs- und Scheidungsberatung usw.)   keine
Fortbildung des LWL-Landesjugendamtes  oder sonstiger Anbieter zum FamFG
besuchen konnten, verweise ich zur kurzfristigen internen Einarbeitung
in die Thematik auf eine Sonderveröffentlichung der  Bundeskonferenzen
für Erziehungsberatung zum Thema Kindeswohl, Beratung und
Familiengericht (7 Seiten) und einen m.E. sehr  guten Überblick "Das
neue Verfahren in Familiensachen" (6 Seiten, in  Stichworten).

http://www.bke.de/?SID=0EC-400-5B1-600 

In dieser Veröffentlichung  sind meines Erachtens alle wesentlichen
Änderungen, die für die zentral betroffenen Bereiche der Jugendhilfe
relevant sind, gut zusammengefasst. Lesezeit(Bearbeitungszeit  ( Ca. 1,
5 - 2, 5 Stunden). Ferner füge ich einen Fragebogen mit möglichen Fragen
bei, die man in diesem Zusammenhang diskutieren kann (eher für
Jugendämter konzipiert). Es kann sich anbieten, die Aufsätze in
Rahmen einer "erweiterten Dienst/Fachbesprechung" gemeinsam zu  lesen -
wofür ausreichend Zeit zur Verfügung stehen sollte - und  unter
bestimmten Fragestellungen zu diskutieren (siehe Anhang Fragen, Lese-
und Diskussionszeit ca. 2, 5- 3 Stunden). Auf diese Weise läßt sich m.E.
kurzfristig der Informations- und Diskussionsbedarf  intern abdecken.


An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass es m.E. nicht notwendig
ist, dass nunmehr alle Beschäftigten in der Jugendhilfe zu Experten im
Familienverfahrensrecht werden, dass war vorher sicher auch nicht der
Fall. Wichtig und ausreichend  ist lediglich, dass man einige
einschlägige  Grundregelungen des FamFG und die Ziele des Gesetzes
kennt. 

Spezialfragen können bei Bedarf nachgelesen werden. In diesem
Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass zur Zeit in sehr kurzen
Abständen immer mehr Fachaufsätze in den einschlägigen Zeitschriften
erscheinen (z.B. FamRZ).  Darüber hinaus ist es sicherlich sinnvoll,
in
jedem Jugendamt eine Kommentierung zum FamFG zur Verfügung zu haben,
auch hier ist die Zahl der Veröffentlichungen inzwischen sehr groß
geworden.


3. 

Das LWL-Landesjugendamt hat  im Januar und Juni zwei
Großveranstaltungen mit Informationen zum FamFG mit ca. 350
Teilnehmern durchgeführt hat, eine Veranstaltung in Recklinghausen mit
50 Teilnehmern aus den Jugendämtern am 27.04.09 und eine Veranstaltung
im Ende Juni zur Kooperation Jugendhilfe Justiz vor dem Hintergrund
des
FamFG mit Praxisbeispielen.

 Hinzu kam die Großveranstaltung für Beistände ebenfalls im Juni
diesen
Jahres. Am 6.10 in Hamm (siehe Verteiler)  und 17.12 (in
Recklinghausen)
sind weitere Veranstaltungen zur Kooperation Jugendhilfe Justiz
geplant.
zu der die Jugendämter jeweils gesondert angeschrieben wurden bzw. noch
werden. Auf evtl. weitere zentrale Veranstaltungen werden die
Jugendhilfeträger in Westfalen-Lippe  hingewiesen. 


Und zuletzt: Soeben ist von Meysen u.a. ein Praxiskommentar  mit CD
ROM
erschienen Das Familienverfahrensrecht - FamFG, ISBN 978 - 3
89817-664-6, erschienen, an dem auch ein Richter eines Familiensenates
des OLG Hamm und eine Amtsgerichtsdirektorin (Familienrichterin  aus dem
Rheinland mitgeschrieben haben. Es gibt natürlich inzwischen auch
diverse andere Kommentierungen, über die sie sich bitte ggf. im
Fachbuchhandel oder per Internet informieren. 

Sicherlich wird uns das Thema FamFG Reform und die damit einher gehende
sinnvolle intensivere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und
Familiengerichten noch geraume Zeit beschäftigen. Ich denke, dass
Gesetz
bietet hierzu -  trotz einiger kleinerer Kritikpunkte - gute Grundlagen

für eine praxisgerechte Umsetzung von notwendigen Verbesserungen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Landesjugendamt



 



Der LWL im Überblick:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen
Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen
mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur,
die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun
kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL.
Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit
100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.


Der LWL im Überblick:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.

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