[Rechtsfr.] Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung u.a.m. - neue Gesetze
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mo Aug 3 17:22:43 CEST 2009
Werte Leserinnen uns Leser,
nach längerer Sommerpause erhalten sie wieder einen Newsletter
Rechtsfragen.
Diesmal leite ich Ihnen eine Information des BMJ über das
In-Kraft-Treten zahlreicher neuer Gesetze am 4. und 5. August 2009 zu.
Vertiefende Infos erhalten Sie auf der Homepage des BMJ. Für die
Zielgruppe der jungen Menschen am interessantesten ist sicher das Gesetz
zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung und dem Verbot der
Rufnummernunterdrückung in diesem Zusammenhang.
Hoffentlich nicht so häufig kommt bei den jungen Menschen das Gesetz
zur Verständigung im Strafverfahren zum Tragen, welches ebenfalls ab dem
4. August in Kraft-Tritt und welches den gängigen Verfahrensabsprachen
einen "Rahmen" geben soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Text BMJ:
"Inkrafttreten wichtiger Gesetzesänderungen
Am 4. und 5. August 2009 werden eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen
in Kraft treten, die auf Vorschläge von Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zurückgehen.
In-Kraft-Treten am 4. August 2009
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird am 4. August
2009 in Kraft treten. Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn
diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben.
Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße
gegen diese Verbote können - anders als bisher - mit empfindlichen
Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen
erweitert. mehr
Am 4. August 2009 wird auch die gesetzliche Regelung der Verständigung
im Strafverfahren in Kraft treten. Seit langem gehört es zum Alltag in
deutschen Gerichtssälen, dass sich das Gericht mit den Beteiligten über
den Prozess und sein Ergebnis verständigt. Nun ist erstmals gesetzlich
geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche Verständigungen möglich
sind. Absprachen darf es künftig nur in der öffentlichen
Hauptverhandlung geben. Weitreichende Dokumentations- und
Mitteilungspflichten schaffen die notwendige Transparenz. Die bewährten
Grundsätze des Strafprozesses bleiben unangetastet. Insbesondere darf
die Verständigung nie alleinige Grundlage des Urteils sein. Die Strafe
muss trotz der Verständigung der Schuld des Täters gerecht werden. Und
das Urteil bleibt in vollem Umfang überprüfbar. mehr
Ab dem 4. August 2009 stehen die Vorbereitung von terroristischen
Gewalttaten und die Anleitung zu solchen Taten gesondert unter Strafe.
Die neuen Vorschriften des Staatsschutzstrafrechts erfassen etwa den
Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers zur Vorbereitung eines
terroristischen Anschlags. Bestraft werden auch Personen, die
Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnehmen oder
unterhalten, um sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat unterweisen zu lassen. Da das Internet als Propagandamedium
für Terroristen erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist jetzt auch
das Verbreiten oder Anpreisen terroristischer "Anleitungen" - etwa für
die Herstellung von Sprengstoffen oder den Bau von Sprengvorrichtungen -
strafbar. mehr
In-Kraft-Treten am 5. August 2009
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird am 5. August
2009 in Kraft treten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in vielen
Unternehmen zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter und zu
wenig auf das langfristige Wohlergehen geachtet wurde. Die Neuregelung
sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und
stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird.
Auch wird es künftig leichter möglich sein, Gehälter bei einer
Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen. mehr
Auch die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Regelungen
zum Anlegerschutz treten in Kraft. Für ab dem 5. August 2009 entstehende
Ansprüche wegen Falschberatung gelten längere Verjährungsfristen.
Außerdem werden Banken künftig verpflichtet, den Inhalt jeder
Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des
Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll den Anlageberater zu höherer
Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung
erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der
Kunde auf das Beratungsprotokoll berufen. Diese neuen
Dokumentationspflichten werden ab dem 1. Januar 2010 gelten, damit den
Banken die benötigte Zeit für organisatorische Vorbereitungen bleibt.
mehr
Am 5. August 2009 wird ein Gesetz über Internetversteigerungen in der
Zwangsvollstreckung in Kraft treten. Bislang ist die Versteigerung von
beweglichen Sachen - zum Beispiel von Möbeln und elektronischen Geräten
- in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung vor Ort durch den
Gerichtsvollzieher vorgesehen. Die Neuregelung ergänzt die bestehenden
Vorschriften, damit die Internetversteigerung auch in der
Zwangsvollstreckung selbstverständlich wird. Jetzt sind die Bundesländer
am Zug, die Einzelheiten - etwa die Versteigerungsplattform, Beginn,
Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Versteigerung - durch Rechtsverordnung zu regeln. mehr
Der zum 5. August 2009 in Kraft tretende neue § 15a des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beinhaltet eine wichtige Änderung für
die gerichtliche und rechtsanwaltliche Praxis. Die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs hatte dazu geführt, dass bei der Erstattung von
Prozesskosten vom unterlegenen Gegner in bestimmten Situationen
Mandanten, die bereits vorgerichtlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet
hatten, schlechter standen als solche, die den Rechtsanwalt sogleich mit
der Prozessvertretung beauftragt hatten. Dieses nicht sachgerechte
Ergebnis gehört ab dem 5. August 2009 der Vergangenheit an. Die
Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, das unter anderem ab dem 1.
September 2009 eine unabhängige, bundesweit tätige "Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft" einführt. mehr
Außerdem wird am 4. August 2009 das Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz passt das Aktienrecht dem Internetzeitalter an. Aktionäre
werden künftig besser informiert und ihnen wird die Stimmrechtsausübung
erleichtert. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts
der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der
Hauptversammlung erhöhen. Das ARUG erschwert sogenannten "räuberischen
Aktionären" das Geschäft und enthält zudem eine für die Praxis wichtige
Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung. Die
wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes werden allerdings erst am 1.
September 2009 in Kraft treten. mehr
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