[Rechtsfr.] Vereinsrecht: Neuer Leitfaden online (BMJ)
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Apr 30 12:13:55 CEST 2009
Werte Leserinnen und Leser,
den nachfolgenden Hinweis des BMJ auf einen neuen kostenfreien
Leitfaden für Vereine leite ich gerne weiter, da wohl die meisten Träger
der freien Jugendhilfe nach wie vor als Verein eingetragen sind.
Der gesamte Leitfaden lässt sich auch herunter laden und ausdrucken.
Freundliche Grüße
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
>>> BMJ Newsletter <presse at bmj.bund.de> 24.04.2009 12:54 >>>
Berlin, 23. April 2009
Neuer Leitfaden zum Vereinsrecht
Ab heute bietet das Bundesministerium der Justiz in seinem
Internetangebot einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht an.
"Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer
Gesellschaft. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für das
Gemeinwohl einzusetzen. Viele, die sich für Sport, Kultur oder soziale
Fragen einsetzen, organisieren sich im Verein. Über 550.000 eingetragene
Vereine gibt es in Deutschland. Wer sich im Verein engagiert, ist nicht
nur auf ein gutes Vereinsrecht angewiesen, sondern auch auf
verständliche Informationen über dieses Recht. Daher bieten wir für
alle, die wissen wollen, worauf man
von der Gründung bis zur Beendigung eines Vereins achten muss, einen
neuen Leitfaden an", sagte Alfred Hartenbach, Parlamentarischer
Staatssekretär bei der Bundesministerin für Justiz.
Der Leitfaden zum Vereinsrecht kann kostenlos unter
www.bmj.de/Vereinsrecht abgerufen werden. Er wendet sich insbesondere
an Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine. Die Leserinnen und
Leser erhalten einen Überblick zu den wichtigsten Fragen der Gründung
und Führung eines Vereins. Der Leitfaden informiert über die
wesentlichen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Vereins.
Und er gibt Hinweise auf weiterführendes Informationsmaterial.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr.
Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse at bmj.bund.de
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 100
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
Mehr Informationen über die Mailingliste Rechtsfragen