[Rechtsfr.] Erweitertes Führungszeugnis für Jugendhilfe? Stand: März 18.03.2009

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Mär 19 16:49:14 CET 2009


Sehr geehrte Damen und Herren, 

sie wurden bereits darüber informiert, dass die Bundesregierung am
23.01.09 einen Gesetzentwurf zur Änderung des sogenannten 
Bundeszentralregister
gesetzes.

Ziel soll ein erweitertes Führungszeugnis für Jugendhilfezwecke sein. 
Dort sollen nun bestimmte Straftaten aufgeführt werden, die bislang
aufgrund des geringen Strafmaßes nicht erkennbar waren. Auch sollen
einschlägige Straftaten nicht so schnell gelöscht werden, d.h. sie
sollen längere  Zeit im erweiterten Führungszeugnis sichtbar bleiben als
bislang. Außerdem wird der Kreis derjenigen, die ein solches Zeugnis
beantragen können oder vorlegen sollen, ggü dem § 72 a SGB VIII
erweitert. 

Hierzu hat nunmehr der Bundesrat in seiner Sitzung vom 06.03.09 vor
Zuleitung des Antrags an den Bundestag Stellung genommen. Die Links zu
beiden Dokumenten (Gesetzentwurf und Stellungnahme Bundesregierung) sind
vorsorglich beigefügt. 

Dem Bundesrat geht der Entwurf wohl teilweise nicht weit genug. Er
verweist auf frühere Initiativen und will sogar eine Befugnis zur
Einholung von Auskünften (Führungszeugnissen)  über Personen im
familiären Umfeld der Kinder bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
erlauben (siehe Stellungnahme Bundesrat). Dies ging auf eine Initiative
des Landes Hamburg zurück.

Es bleibt nun abzuwarten, wie der Gesetzentwurf im Bundestag und in den
Fachausschüssen behandelt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 

Verweise/Anlagen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes (erweitertes Führungszeugnis
für die Jugendhilfe) vom 23.Januar 2009

http://217.79.215.188/dip21/brd/2009/0068-09.pdf 

Stellungnahme des Bundesrates vom 06.März 2009
zu geplanten Änderung des Bundeszentralregister-
gesetzes

http://217.79.215.188/dip21/brd/2009/0068-09B.pdf 



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in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17
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sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
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