[Rechtsfr.] Konjunkturpaket II - Bundesrat stimmt zu - Kinderbonus kommt auch

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Feb 20 17:35:33 CET 2009


Werter Leserinnen und Leser, 

kurz vor dem Höhepunkt der Faschings/Karnevals hat der Bundesrat nun
doch dem Konjunkturpaket II zugestimmt und zeitgleich einen
Entschließungsantrag gefasst. Obwohl im Vorfeld von Seiten einiger
Länder noch diverse Nachbesserungsvorschläge genannt wurden, hat sich
wohl niemand mehr ernsthaft getraut, das Ganze noch anzuhalten. Dies
gilt umso mehr, als zum Teil schon die Gelder bis auf die
"Vollzugsebene" zumindest gedanklich verplant werden. 

Dabei werden angesichts des Umsetzungszeitraums und der Ungeklärtheit
einiger Fragen für den Letztempfänger der Gelder durchaus Probleme
gesehen bis hin zu der Befürchtung, Gelder müßten wieder zurückgezahlt
werden, weil man gegen die Intention des Bundesgesetzes verstoßen habe.
Diese Unsicherheit wird durch den Streit um das im Gesetz aufgenommene
ausdrückliche Prüfrecht des Bundes und die unterschiedliche Auffassung
der Länder hierzu sicher nicht geringer.  Unabhängig davon muss alles
handwerklich-technisch abgewickelt werden. 

Wie auch immer: Jetzt liegt es an den Ländern, den Letztempfängern der
Gelder die notwendige Klarheit mit auf den Weg zu geben. In  der Art und
Weise der Umsetzung des Konjunkturpaketes II gibt es wohl in den
verschiedenen Bundesländern durchaus unterschiedliche Überlegungen und
Herangehensweisen. 

Es bleibt zu hoffen, dass unmittelbar oder mittelbar (wohl eher) im
Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder zumindest generell im
Bildungsbereich (Schulen) ein deutlicher Effekt nicht nur für die
Wirtschaft sondern auch für die Zielgruppen unserer Arbeit spürbar
werden wird. 

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz und die  Entschließung des
Bundesrates sind beigefügt und auch als Link in die Mail eingebaut. 

Nur ein Detail: Warum der Gesetzgeber trotz diverser Hinweise aus der
Praxis in Artikel 5 nicht auch die Nichtanrechnung des sogenannten
Kinderbonus von 100 Euro je Kind in 2009 (siehe Artikel 3) auf den
Unterhaltsanspruch (entsprechend  § 1612b BGB) geregelt hat, bleibt
unerfindlich. 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die 
kommenden Tage 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Lippe





http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0101-200/120-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/120-09.pdf

http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2009/022-2009.html?__nnn=true
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