[Rechtsfr.] § 34 Erziehungsstellen und § 86 Abs.6 SGB VIII _ OVG Koblenz_2008 und OVG Münster_2005_Revision

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Dez 16 18:07:48 CET 2008


Werte Leserinnen und Leser, 

von einem Kollegen erhielt ich den freundlichen Hinweis auf das
folgende Urteil des OVG Koblenz vom 24.10.2008, Az. 7 A 10444/08.OVG.

Das OVG Rheinland-Pfalz hat entgegen OVG Münster und DiJuF-Gutachten
aus dem Jahre 2008 die Anwendbarkeit von § 86 Abs. 6 SGB VIII bei
Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII verneint. Der Vollständigkeit
halber ist die Entscheidung des OVG Münster ebenfalls beigefügt. 

Das OVG Münster hatte im Prinzip ausgeführt, dass der von
Pflegefamilien bekannte Wechsel der Zuständigkeit nach zwei Jahren auch
auf Pflegestellen nach § 34 SGB VIII in Heimen anzuwenden sei, sofern
die Kinder faktisch bei einer Pflegeperson leben würden. Da inzwischen
viele Einrichtungen nach § 45 SGB VIII  solche oder ähnliche Modelle im
Rahmen des § 34 SGB VIII praktizieren, hätte dies zahlenmäßig erhebliche
Auswirkungen (die sich im rechnerischen Ergebnis ei vielen Jugendämtern
aber wieder neutralisieren, da die Jugendämter Fälle abgeben würden aber
natürlich auch neue Fälle bearbeiten müßten).

Dem Vernehmen nach  wurde gegen die Entscheidung des OVG
Rheinland-Pfalz Revision eingelegt, so dass das BVerwG sich nun
abschließend mit dieser Rechtsfrage beschäftigen wird bzw.
beschäftigen muss. 

In dieser Angelegenheit hatte viele Jugendämter unterschiedliche
Positionen vertreten. Das OVG Rheinland-Pfalz hat diese Positionen auf
aktuellstem Stand herausgearbeitet. Das OVG Rheinland-Pfalz hat  wegen
grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage die Revision ausdrücklich
zugelassen. 

Eine höchstrichterliche Klärung dieser Frage ist ausdrücklich zu
begrüßen, da sie (hoffentlich) die für die Praxis notwendige
Klarheit schaffen wird. Allerdings dürfe mit einer Entscheidung bei
normalen Verlauf der Dinge nicht vor dem Herbst 2009 zu rechnen sein. 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 



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