[Rechtsfr.] 1. Kindertagespflege_ Kinderförderungsgesetz, hier: Allgemeines
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Dez 18 18:10:14 CET 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Sie wurden bereits darüber informiert, dass das
Kinderförderungsgesetz mit Wirkung vom 16.12.2008 in Kraft getreten
ist. Dies beinhaltet auch Änderungen im Bereich Kindertagespflege.
Details einschließlich der Gesetzesbegründung und verschiedener Hinweise
können Sie auf der folgenden Internetseite des LWL-Landesjugendamtes
nachlesen:
http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/erzhilf/Rechtsfragen/1229607727
2. Das LWL Landesjugendamt führt - wie bekannt - regelmäßig den
Arbeitskreis Kindertagespflege durch, an dem öffentliche und freie
Träger aus dem Bereich der Kindertagespflege teilnehmen. Die Zahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist kontinuierlich gestiegen. An den
letzten Sitzungen nahmen ca. 50 bis 60 Personen teil. Auf der letzten
Sitzung am 15.10.2008 hatten wir als Gast erneut Herrn Rutemöller von
der Oberfinanzdirektion Münster eingeladen, der zu den Änderungen in der
Besteuerung der öffentlich gezahlten Mittel an Kindertagespflegepersonen
ab 2009 referierte und zahlreiche Fragen beantwortete.
Für den Arbeitskreis und Fragen der Kindertagespflege ist Herr Gerhard
Matenaar vom LWL-Landesjugendamt regelmäßig Ansprechpartner und
Organisator verschiedener Fortbildungen. Der Unterzeichner bereitet in
diesem Bereich ergänzend juristische Informationen auf.
3. Da mit dem Inkraftreten des Kifög die gesetzlichen Rahmenbedingungen
nunmehr geklärt sind, erfolgen ergänzend mit dieser und einigen weiteren
E-Mails noch einige vertiefende Informationen. Gleichwohl lassen sich
viele Fragen abschließend nur mit dem jeweils zuständigen Behörden
klären (Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung,
Krankenversicherung, Unfallversicherung) klären.
4. Hinsichtlich der Reaktion der Kindertagespflegepersonen auf die
gesetzlichen Änderungen (insbesondere auf die Regelung, dass ab dem
1.1.2008 die Einnahmen aus der Tagespflege zu versteuern sind) gibt es
bislang keine einheitlichen Rückmeldung. Die wenigen Rückmeldungen
reichen von Einstellungserklärungen bei ca. 30 Prozent der
Tagespflegepersonen bis hin zu neutralen Reaktionen. Dies mag auch mit
unterschiedlichen Rahmenbedingungen (sprich Bezahlungen) zusammenhängen.
Eine gewisse Unruhe ist aufgrund der Änderungen und notwendigen
Reaktionen der Tagespflegepersonen natürlich zu verzeichnen.
Falls es größere Beendigungsabsichten gibt, ist es natürlich notwendig,
dass dies in den jeweiligen Häusern/Regionen auch kommuniziert wird,
damit darauf ggf. durch die Leitungsebene ggf. zusammen mit den
Ausschüssen noch rechtzeitig reagiert werden kann.
Versuchen Sie bitte die Kindertagespflegepersonen wenn möglich zu
überzeugen, es zumindest erst einmal einige Monate mit den neuen
Regelungen zu probieren, damit man feststellt, ob und welche Belastungen
nun tatsächlich auf diese zukommt (oder auch nicht).
5. Von einer Beraterin aus dem Bereich der Tagespflege gab es den
Wunsch nach einem Austausch in einem Forum/Chat. Leider können wir dies
aus verschiedenen Gründen zumindest zur Zeit nicht zur Verfügung
stellen. Die RA Vierheller, die auch für das Hessische Tagespflegebüro
arbeitet und die gemeinsam mit dem LWL- Landesjugendamt Fortbildungen
als Referentin durchführt, hat seit einiger Zeit zwei gut strukturierte
moderierte Foren in das Netz gestellt.
Dabei gibt es sogar ein Forum nur für öffentliche Träger der
Jugendhilfe und eines für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe.
Solche Foren leben natürlich von der aktiven Beteiligung vieler. Unter
folgender Adresse können Sie sich dort nach einer kurzen Registrierung
einloggen und mitdiskutieren oder fragen bzw. Fragen beantworten:
http://www.tagespflege-vierheller.de/phpBB3/
Sie können natürlich auch auf den Seiten von Frau Vierheller
recherchieren oder beim Hessischen Tagespflegebüro.
6. Generell wird auf das Online Handbuch der Bundesregierung zur
Kindertagespflege verwiesen, welches sogar einen Teil für Kommunen
beinhaltet.
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/
Sie können und sollen sich natürlich weiterhin gerne mit Ihren Fragen
an das LWL-Landesjugendamt wenden. Scheuen Sie sich aber auch nicht,
Fragen und evtl. Unstimmigkeiten in den entsprechenden Ministerien bzw.
sonstigen Fachbehörden vorzutragen. Auch wir leiten bestimmte Fragen an
andere Behörden weiter und konnten zumindest in einigen Fällen durchaus
verwertbare Ergebnisse erzielen. Gut wäre es, wenn Sie uns "ihre"
Ergebnisse mitteilen würden, wie dies einige Beraterinnen bereits
praktizieren (dafür besten Dank!) , damit letztlich alle an den
Ergebnissen teilhaben.
Letztlich verweisen wir noch auf die neueste Broschüre der
Bundesregierung zur Kindertagespflege, die Auskünfte auf dem aktuellen
Stand (November 2008) erteilt und Ergebnisse des KiföG mit einbezieht.
Die Broschüre ist als Anlage beigefügt, kann aber auch über die
Internetseite des Bundesministeriums downgeloadet werden.
Weitere Infos folgen (Steuern, Krankenversicherung,
Rentenversicherung).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
-------------- nächster Teil --------------
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Dateiname : Bundesministerium_Broschüre_November_2008.pdf
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