[Rechtsfr.] NRW: Änderung des AG-KJHG NW
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Nov 11 14:28:07 CET 2008
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
das Gesetz zur Änderung des 1. AG-KJHG NW wurde im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes NRW vom 10.11.2008 verkündet (GVBl NW 2008,
Seite 644) und ist damit seit dem 11.11.2008 in Kraft.
Das Land NRW reagiert damit auf die Änderungen des § 69 SGB VIII durch
das Kinderfördergesetz des Bundes. Danach hat der Bund die Bestimmung
der Kreise und kreisfreien Städte zu örtlichen Trägern der Jugendhilfe
aufgehoben und die Festlegung den Ländern überlassen (als Folge der
Föderalismusreform).
Es bleibt abzuwarten, ob und welche weiteren Auswirkungen dies auf die
Finanzierungsdiskussion haben wird.
Ein Auszug ist beigefügt oder kann im Internet angesehen werden:
http://sgv.im.nrw.de
Ferner ist die Begründung beigefügt.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
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