[Rechtsfr.] KiföG - Presseerklärung von Frau Ministerin von der Leyen vom 7.11.2008

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Nov 7 14:17:42 CET 2008



Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

ohne weitere Kommentierung übermittele ich die Presseerklärung von Frau
Ministerien von der Leyern zur Zustimmung des Bundesrates zum KiföG. 

Ihnen ein schönes Wochenende bzw. eine gute Woche

Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 



Fr 07.11.2008 

Ursula von der Leyen: "Der Weg für eine gute Kinderbetreuung ist frei:
Länder stehen zum Ausbau der Kinderbetreuung"
Bundesrat stimmt heute Kinderförderungsgesetz zu

"Die Länder stehen zu unserer Vereinbarung, den Ausbau der
Kinderbetreuung in Deutschland zügig voran zu bringen", begrüßt die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von
der Leyen, die heutige Zustimmung des Bundesrates zum
Kinderförderungsgesetz (KiföG).

Das Gesetz wird spätestens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Damit
fällt die letzte gesetzgeberische Hürde auf dem Weg zum gemeinsamen
Ziel von Bund, Ländern und Kommunen, im Jahr 2013 bundesweit für jedes
dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kita oder in der
Tagespflege zu schaffen.

Nach der gemeinsamen Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunalen
Spitzenverbänden am 2. April 2007 ist die Umsetzung in Rekordzeit
gelungen. "Ein großer Erfolg, auf den wir stolz sein können und den
Bund, Länder und Gemeinden nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung
unternehmen konnten", so die Ministerin. Im Verfahren zum Ausbau der
Kinderbetreuung hatten sich Bund und Länder bis Ende des Jahres Zeit
gegeben, um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Von der
Leyen: "Mit dem Beschluss des Bundesrates wurde heute die letzte
Verpflichtung aus den Bund-Länder-Vereinbarungen erfüllt. Die
Investitionsmittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind endgültig und
unwiderruflich frei für die Länder."

Bereits seit diesem Jahr sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-
oder Umbau- sowie Sanierungs  und Renovierungsmaßnahmen verfügbar. "Fast
alle Bundesländer haben die ihnen zugewiesenen Budgets für dieses Jahr
bereits ausgeschöpft. Die Mittel werden sowohl von den neuen als auch
von den alten Bundesländern abgerufen. Das zeigt mir: Überall im Land
werden Betreuungsplätze geschaffen", so von der Leyen.

Die Geschwindigkeit in den Ländern ist unterschiedlich. So sind
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Sachsen derzeit
besonders aktiv, während andere Bundesländer eine längere Vorlaufzeit
brauchten. Von der Leyen: "Wir sind mit den Ländern ständig im Kontakt
und beobachten, dass sich der Mittelabruf dynamisch fortsetzt. Denn
eines ist uns allen auch klar: Jetzt geht die Arbeit erst richtig los."

Zum Hintergrund: Das KiföG soll den Ausbau eines qualitativ
hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte
Wahlmöglichkeiten eröffnen. Der Deutsche Bundestag hatte das KiföG am
26. September 2008 verabschiedet.
Mit dem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus weiter erhöht. Die im
Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterten
Bedarfskriterien für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 eröffnen noch
mehr Kindern als bisher ein Angebot auf frühe Förderung. Profitieren
werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche
Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige
Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon
diejenigen, die Arbeit suchen.

Ab dem 1. August 2013  soll der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an
eingeführt werden.

Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung
geeinigt. Der Bund unterstützt den Ausbau bis 2013 zu einem Drittel mit
insgesamt vier Milliarden Euro. Für die notwendigen Mittel für
Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 2,15
Milliarden Euro errichtet. Dies ist im
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz vom 18. Dezember 2007 geregelt.
Inzwischen haben alle Bundesländer Richtlinien zur Förderung dieser
Investitionsmaßnahmen erlassen und ihren Bedarf aus dem Sondervermögen
Kinderbetreuungsausbau für das Jahr 2008 angemeldet. Zur Unterstützung
bei den Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und
dauerhaft jährlich mit 770 Millionen Euro ab 2013 sieht das KiföG die
nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz vor.

Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und
forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb soll ein
Drittel der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Dazu
werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter ohne Qualifikation
darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Darüber hinaus
soll die Bezahlung leistungsgerecht sein.

Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten
Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können,
eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt
werden.







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