[Rechtsfr.] BAB/BAföG und Minijob
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Sep 11 18:21:01 CEST 2008
Junge Erwachsene mit Berufsausbildungsbeihilfe oder BAfög können mit
Minijob anrechnungsfrei hinzuverdienen
Auszubildende, die von der Bundesagentur für Arbeit
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (Abg) bekommen,
können ab sofort einen Minijob mit einem Verdienst bis zu 400 Euro im
Monat ausüben, ohne dass der Verdienst auf ihre Beihilfe angerechnet
wird.
Im Falle eines solchen Zusatzverdienstes wurde die Beihilfe (BAB und
Abg) bisher gekürzt. Dieser Effekt ist nun durch die Erhöhung der
Freibeträge ab 1. August 2008 weggefallen.
Die Hinzuverdienstmöglichkeit in Höhe von 400 Euro monatlich gilt
ebenfalls für Schüler und Studenten, die für die Dauer ihrer Ausbildung
eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
erhalten.
Fragen rund um das Thema Minijobs beantworten auch die
Mitarbeiter/innen am Service-Telefon der Minijob-Zentrale montags bis
freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Durchwahl 01801 200 504 (zum
Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).
Quelle: Minijob-Zentrale, 22. August 2008
Diese und andere Inforamtionen können auf der Homepage der
Minijobzenrtrale abgerufen werden, die m.E. gut und informativ gemacht
ist.:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster