[Rechtsfr.] [Rechtsfr.-JA] Kinderförderungsgesetz - Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Sep 9 17:35:11 CEST 2008


Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

immer wieder erreichen uns  Nachfragen zum Stand des
Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Das Kinderfördergesetz regelt
bekanntlich u.a. den Ausbau der U-3 Betreuungsplätze einschließlich
bestimmter Regelungen zur Kindertagspflege u.w.m.

Kurzinfo: Das Kinderförderungsgesetz hat die notwendige Vorabanhörung
im Bundesrat durchlaufen, um im Bundestag (weiter) beraten zu werden.
Es
ist im Bundestag eingebracht.   Dass es verabschiedet wird, steht außer

Zweifel,  da es sozusagen die gesamte U-3 Förderung enthält und die
Bundesregierung hier auch teilweise z.B. gegenüber den
Kindertagespflegepersonen im Wort steht. Wann und mit welchem präzisen

Inhalt es verabschiedet wird, hängt aber  vom Verlauf der Beratungen
in
den Ausschüssen ab und kann nicht genau vorher gesagt werden. Bei
Fragen
von Tagespflegepersonen können sie zur Zeit vorzugsweise auf die
Seiten
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
verweisen bzw. diese als Ausdruck aushändigen:


http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=112334.html).




Weiteres: Etwas verwirrend war, dass sowohl die Bundesregierung
(Bundesratsdrucksache 295/08 vom 02.05.2008) als auch die
Regierungsfraktionen (Bundestagsdrucksache 16/9299 vom 27.05.2008) im
Mai diesen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg
gebracht hatten, beide sind allerdings aktuell inhaltlich identisch.
Wie
auch immer: Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Stellung genommen, die Bundesregierung hat dazu inzwischen in der
Sommerpause des Bundestages eine Gegenäußerung gefertigt und "ihren"
Entwurf mit Datum vom 28.August 2008 als Bundestagsdrucksache 16/10173
in den Bundestag eingebracht. Dort steht er am 18.September auf der
Tagesordnung des Plenums und wird im vereinfachten Verfahren an die
Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Inhaltlich hat die Bundesregierung gegenüber den Wünschen des
Bundesrates teilweise Zugeständnisse angekündigt (siehe Anlage
KiföG_BRat_BReg, BT Drs.16/10173), im wesentlichen ist es aber bei
dem bisherigen Gesetzentwurf geblieben.

Das Gesetz soll einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten, wann
genau dies sein wird, hängt auch vom Verlauf der Beratungen im
Bundestag
ab. Dies muss aber eigentlich vor dem 1.1.2009 abgeschlossen sein, da
die Bundesregierung hier insbesondere bei den 
Kindertagespflegepersonen
 hinsichtlich verbindlicher gesetzliche Regelungen "im Wort steht"
(siehe
http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=112334.html).

Der Stellungnahme der Bundesregierung im KiFöG Gesetzgebungsverfahren
ist auch zu entnehmen, dass z.B. notwendige Änderungen im Hinblick auf
die sozialversicherungsrechtliche Behandlung  von
Kindertagespflegepersonen im SGB V nunmehr im Rahmen des
Kinderförderungsgesetzes erfolgen sollen (siehe BT Drucksache
16/10173 vom 28.08.2008, Forderungen des Bundesrates, Seite 20 und 21
und Gegenäußerung mit teilweiser Zustimmung der Bundesregierung, Seite
30 und 31). Allerdings sollen dann auch Zuschüsse zur Unfall-und
Rentenversicherung von Pflegeltern nach § 39 SGB VIII steuerfrei
gestellt werden. 

Sie werden über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
informiert. Sollten Sie aus technischen Gründen die oben genannten
Anlage zu dieser Mail nicht erhalten, können Sie die angegebenen
Drucksachennummern auch auf der Homepage des Deutschen Bundestages
unter
Dokumente und Suchen eingeben.

http://dip21.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments.do;jsessionid=A9A6458B8A6A1AFD4884204ADB05BE21.dip21




Mit freundlichem Gruß 

Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster


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