[Rechtsfr.] Vorstrafen - Präventive Warnhinweise durch JA zulässig

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Jul 3 12:28:51 CEST 2008


Werte Leserinne und Leser,

im konkreten Fall war das JA über die Vorstrafen eines Mannes
informiert, der - z.T. mit der Begründung Jugendarbeit durchzuführen -
Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchte. Das JA überlegte, ob es
zulässig sei, die Eltern der Kinder u.a.  über die Vorstrafen des
Mannes im Rahmen eines Warnhinweises konkret zu informieren und hatte
sich dazu entschieden. Dagegen wandte sich die Vorbestrafte Person u.a.
über eine Klage beim Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht hat
die Klage abgewiesen und das Handeln des JA unter Einbeziehung des § 8a
SGB VIII als rechtmäßig gewertet: 

Es gehöre zu den  Aufgaben des JA, Eltern zu warnen, wenn ein wegen
fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von Kindern Verurteilter ihre Kinder
von der Schule abzuholen versuche. Eine entsprechende Datenübermittlung
sei zulässig. Das Urteil ist beigefügt. Es ist auch veröffentlicht in
der Zeitschrift Das Jugendamt, Heft 1, 2008, Seite 32-35 ).

Bevor ein JA eine solchen Schritt prüft, sollte es das Urteil lesen.
U.a. ist es wichtig, dass es sich um nachweisbare Tatsachen handelt
(hier: Strafregisterauszug) und dass evtl. Werturteile fachlich fundiert
sind und das Ergebnis im Rahmen einer Güterabwägung gewonnen wird. Im
konkreten Fall hatte der Unterzeichner das JA beraten. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster 



-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Warnhinweis_JA_VG_Münster_2007.pdf
Dateityp    : application/pdf
Dateigröße  : 74531 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : https://www.lwl.org/pipermail/rechtsfragen/attachments/20080703/b3ea710a/attachment.pdf