[Rechtsfr.] (Mit-)Sorgerecht auch für nichtverheiratete Väter? - Antrag im Bundestag

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Jun 4 11:44:38 CEST 2008


Werte Leserinnen und Leser,

sollen nichtverheiratete Väter auch ohne Sorgerechtserklärung der
Mutter die Möglichkeit haben, ein Mitsorgerecht zu erlangen? Damit
beschäftigt sich ein Antrag im Bundestag. Auf die beigefügte
Presserklärung wird verwiesen.

Freundliche  Grüße
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster


"Nichtverheiratete Väter sollen die Sorge für ihr Kind mit übernehmen
können

Recht/Antrag
Berlin: (hib/BOB) Nichtverheirateten Vätern soll es nach dem Willen
der
Bündnisgrünen leichter als bisher gemacht werden, die Sorge für ihr
Kind
mit zu übernehmen. Dies sieht ein Antrag der Fraktion ( 16/9361
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609361.pdf> ) vor. Die
Grünen erläutern, nach bisherigem Recht sei die Erklärung der Eltern,
die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung. Weigere
sich
jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben, habe der
Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Nach den
Vorstellungen der Grünen soll ihm künftig diese Chance gegeben werden.
Die elterliche Sorge solle immer dann möglich sein, wenn ein Vater
Unterhalt für das Kind zahle und die Bereitschaft zur elterlichen
Fürsorge zeige. Die Klage soll laut Fraktion erst ab dem zweiten
Lebensjahr möglich sein. Bevor die Klage zugelassen werde, habe -
zumeist - der Vater des Kindes eine Beratung durch die Jugendhilfe
anzunehmen. Ziel sei, den Konflikt zwischen dem Vater und der Mutter
des
Kindes zu klären. Dazu sei auch die Mutter einzuladen. Ihre Teilnahme
sei jedoch nicht verpflichtend. Die Grünen sprechen sich weiterhin
dafür
aus, diese neue Regelung wissenschaftlich zu begleiten und dem
Gesetzgeber nach vier Jahren Bericht zu erstatten. Die Bundesregierung
müsse ferner auf die Länder Einfluss nehmen, dass die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe "angemessen sachlich und personell
ausgestattet
werden" und dass das Personal entsprechend qualifiziert sei. 

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