[Rechtsfr.] Gesetz: Kinderförderung auf dem Weg / NRW veröffentlicht Förderrichtlinien

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Mai 30 14:25:31 CEST 2008


Bundestag zur Kinderförderung - Breite Zustimmung für Kita-Ausbau

Werte Leserinnen und Leser,
  
wie Sie der Presse oder den Nachrichten entnehmen konnten, hat der
Bundestag das entscheidende Gesetz zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung
(KiföG) in seiner Sitzung vom 29.Mai 08 auf den Weg gebracht. Ziel ist
es, bis 2013 bundesweit jedem dritten Kind einen Platz zu verschaffen.
Nach dem Ausbau auf 750.000 Plätze ist ein Rechtsanspruch ab 2013 ebenso
vorgesehen wie das umstrittene Betreuungsgeld.

Das Kinderförderungsgesetz werde das Land spürbar verändern, sagte der
Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues, in
der ersten Debatte darüber im Parlament. Dabei wurde deutlich, dass bei
den weiteren Beratungen noch Änderungswünsche zu erwarten sind. Kritik
richtet sich unter anderem gegen die Einbeziehung privat-gewerblicher
Träger in die Förderung sowie nach wie vor gegen das vor allem von
der CSU verfochtene Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause
behalten.

Neben der Bereitstellung der Geldmittel für den Ausbau der Plätze sieht
der Gesetzentwurf  noch einige weitere Änderungen im SGB VIII vor, die
weit überwiegend - aber nicht nur - mit dem Ausbau der Kinderbetreuung
zusammen hängen (Details siehe Anlage Vorlage LWL-LJA_LJHA und KiföG
Ergänzungen). 

1. Verfahren/Zeit:

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 29.5.08 in der ersten Lesung
behandelt und zur Detailberatung in die Fachausschüsse  verwiesen.
Theoretisch wäre es zeitlich sogar noch möglich, dass Gesetz vor der
Sommerpause des Bundestages im Juli und August in den Ausschüssen zu
behandeln und anschließend im Plenum zu beschließen. 

Das Land NRW hat  bereits jetzt Förderrichtlinien (Investitionskosten)
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen
für Kinder unter drei Jahren veröffentlicht (siehe unten).

2. Materialien:

2.1 Den eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
Kinderförderungsgesetz - der sich nur in wenigen Punkten  vom
Referentenentwurf unterscheidet - finden Sie unter folgendem Link und in
der Anlage als pdf Datei (KiföG Bundestagsvorlage ....) :

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/092/1609299.pdf 

2.2. Der Landesjugendhilfeausschuss des LWL wurde per Vorlage und
mündlich über die geplante Gesetzesänderunge informiert(siehe Anlage
LWL_LJA... und Anlage KiföG Ergänzungsliste)

2.3. Der SKF Bundesverband hat im Gesamttext des SGB VIII die geplanten
Änderungen durch das KiföG in hellgrauer Schrift kenntlich gemacht. Dies
finden Sie unter folgenden Links:

http://www.skf-zentrale.de/html/buh_kinderjugendhilfe.html 

http://www.skf-zentrale.de/SGBVIIIKifoeGRegE_Geamttext.pdf 

2.3 Eine Synopse zu den geplanten Änderungen - allerdings noch auf
Basis des Referentenentwurfs -  finden sie unter folgenden Links der
Diakonie und des SKF:

http://www.diakonie-portal.de/Members/VETK/Synopse.pdf  

http://www.skf-zentrale.de/Zusammenstellung_Referatsentwurf_KifoG.pdf 

3.  Die Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen
für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom 09.Mai 2008 sind
im Ministerialblatt Nr. 15 vom 23.05.2008 erschienen. Sie finden diese
hier:

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_mbl_frei_liste 
 

Als Bewilligungsbehörde sind die Landesjugendämter vorgesehen,
Antragsteller sind die Jugendämter. Ablauf der Antragsfrist für 2008 und
2009 ist Ende August 2008. Das LWL Landesjugendamt hat dazu bereits u.a.
das Rundschreiben Nr. 23/2008 vom 13.05.2008 Rundschreiben
veröffentlicht:

http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/RS/RS_TEK/1199960351/index_html#27



4. Weiteres:

Wir werden Sie über den weiteren Stand aktuell informieren, sobald die
endgültige Fassung des Gesetzes abzusehen ist. Dann werden unter
Umständen Änderungen auf der Ebene des örtlichen Träger der
Jugendhilfe z.B. im Bereich Tagespflege notwendig werden. 

Freundliche Grüße
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster


















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