[Rechtsfr.] 1666 BGB: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Kindeswohlgefährung
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Do Mai 29 12:15:21 CEST 2008
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nachdem der Bundestag das Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung beschlossen und
der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23.Mai.2008 auf die Anrufung des
Vermittlungsausschusses verzichtet hat, ist der Weg frei für die
Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Anschließend
wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.
In-Kraft-treten: Da das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft
tritt, ist mit seiner Wirksamkeit m.E. spätestens zum 1. Juli 2008 zu
rechnen (es sei denn, der Bundespräsident würde Einwände erheben).
Die sogenannte elektronische Vorabfassung des Gesetzes finden Sie unter
folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/089/1608914.pdf
Den Hinweis auf den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und alle
Materialien finden Sie, wenn Sie unter der folgenden Adresse (Stichwort
Vorgangsablauf, z.B. die BT Drucksachennummer 16/8914 eingeben:
http://dip21.bundestag.de/dip21.web/bt
Soweit nicht ohnehin regelmäßige Kontakte zwischen Jugendamt und
Familiengericht stattfinden, ist diese Gesetzesänderung sicherlich ein
Anlass, mögliche Konsequenzen aus der Gesetzesänderung gemeinsam mit
den Familienrichtern zu erörtern.
Sie werden auf jeden Fall über die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt informiert. Der Verfasser wird zudem zumindest
versuchen, das Gesetz bis zum 15. Juni 08 in eine besser "lesbare" Form
ggf. in tabellarischer Übersicht zu bringen
Freundliche Grüße
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
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