[Rechtsfr.] KiFöG_Beschluss_Bundesregierung_BR_295_08_Mai_2008.pdf

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Mai 6 18:25:36 CEST 2008


Werte Leserinnen und Leser, 

mit Datum vom 07. März 2008 wurde  ein "Kinderfördergesetz" vom Bundesjugendministerium zur Stellungnahme und Diskussion als Referentenentwurf vorgelegt. Inhaltlich ging und geht es primär um den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter drei Jährige und deren Finanzierung sowie parallel um einige Änderung im SGB VIII, die zum Teil nicht mit der Kindertagesbetreuung zusammenhängen. 

Nunmehr hat die Bundesregierung - nachdem mehrere Verbände - dazu Stellung genommen hatten, das KiFöG relativ kurzfristig als Gesetzentwurf beschlossen und mit Schreiben vom 02.Mai 2008 dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet, damit es danach in den Bundestag eingebracht werden kann. 

http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2008/0201-300/295-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/295-08.pdf

Dies deutet daraufhin, dass das KiGöG noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden soll. Immerhin stellt es auch die Grundlage für die Weitergabe erheblicher Bundesmittel an die Länder dar, was die Eile erklären würde. 

Ich habe den    Gesetzesentwurf  der Bundesregierung vom 02.05.2008 zum KiFöG (BR Drs. 295/08) im Hinblick auf mögliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf zum KiföG vom 07.März  durchgesehen. 

In Artikel I (Änderungsvorschläge zum SGB VIII) gibt es gegenüber dem Referentenentwurf  8 Änderungen, wovon drei m.E. redaktioneller Art sind), Artikel 2 - 4 des KiFöG Gesetzesentwurf der Bundesregierung (betrifft die Finanzierung) sind mit dem Referentenentwurf  völlig identisch. Die Änderungen sind nachstehend beschrieben und in der nichtformatierten Anlage farblich dargestellt. In der Anlage sind auch die Tabellenformatierungen etc. aufgehoben, sie ist daher zur sonstigen Verwendung ausdrücklich nicht brauchbar und dient nur der Darstellung der Veränderungen ggü. dem Referentenentwurf.

Sollten Ihnen noch weitere Änderungen augefallen sein, die ich übersehen habe, teilen Sie mir dies bitte  mit. 

Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/MĂĽnster 

Änderungen Gesetzentwurf BR ggü RefE

Ziffer 5 c (zu § 23 Abs. 1 c - der Hinweis auf tarifliche Bezahlung bei Tagespflege wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht mehr erwähnt).

Ziffer 7 (zu § 24 Abs. 4 - es wird klargestellt, dass Tagespflege auch für Schulkinder zur Verfügung stehen soll)

Ziffer 9 a (zu § 36a - der Hinweis auf die notwendige Einbeziehung z.B. der Bundesagentur bei Maßnahmen der beruflichen Eingliederung wird von Abs. 4 in den Absatz 2 genommen, redaktionelle Klarstellung)

Ziffer 11 b) bb) (zu § 39 Absatz 4: Die Voraussetzung für die mögliche Kürzung des Pflegegeldes bei Verwandtenpflege werden präzisiert):

Ziffer 12c: (zu § 43 Abs. 3: Die Möglichkeit der Einschränkung der Zahl der zu betreuenden Kinder wird nunmehr nicht mehr nur auf den Grund der persönlichen Ungeeignetheit beschränkt).

Ziffer 15: (zu § 74 a - Nach dem § 74 a im Referentenentwurf noch vollständig gestrichen werden sollte, soll nun klargestellt werden, dass die Länder bei einer gesetzlichen Regelung der  Finanzierung alle Träger, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erbringen, gleich zu behandeln haben),

Ziffer 17b: (zu § 90 b -redaktionelle Klarstellung)

Ziffer 22b:  (zu § 97a - Präzisierung der auskunftspflichtigen Verwandten, Folgeänderung zur Änderung in § 39 SGB VIII









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