[WestG] [AKT] Vortrag: Herold, Die Ausgrenzung von sozialen Randgruppen waehrend der Zeit des Nationalsozialismus, Detmold, 24.02.2014
Pawlitta, Pascal
Pascal.Pawlitta at lwl.org
Mi Feb 19 08:56:46 CET 2014
Von: "Dr. Bettina Joergens" <bettina.joergens at lav.nrw.de>
Datum: 17.02.2014, 17:03
AKTUELL
Marcel Herold (Universität Bielefeld):
Die Ausgrenzung von sozialen Randgruppen während der Zeit des Nationalsozialismus
Vortrag im Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe
am Montag, den 24. Februar 2014, um 19.30 Uhr (Eintritt frei)
im Rahmen der Ausstellung "Wohnungslose im Nationalsozialismus" (30.01.2014-19.03.2014)
Im Rückblick auf den Holocaust wird immer wieder eine Frage formuliert: Wie konnte das passieren? Eine Antwort ist: Die nationalsozialistischen Machthaber hatten in der Bevölkerung mit ihrer Ideologie großen Rückhalt. Die meisten Menschen teilten ihre Sicht auf Juden, Sinti und Roma oder auch etwa Wohnungslose. Deshalb funktionierte aus Sicht der Nationalsozialisten die Ausgrenzung und Verfolgung von Wohnungslosen und anderen als "asozial" stigmatisierten Menschen beinahe reibungslos.
Die Medien trugen maßgeblich dazu bei, soziale Randgruppen zu konstruieren und zu diskriminieren, wie Marcel Herold (Universität Bielefeld) in seinem Vortrag am 24. Februar 2014 um 19.30 Uhr im Landesarchiv NRW zeigen wird. Marcel Herold fragt danach, wie Menschen aus dem sogenannten "Volkskörper" ausgegrenzt wurden, wie also diese Exklusion kommuniziert wurde.
Ausgrenzung oder Zugehörigkeit wurde immer daran gemessen, ob sich ein Mensch etwa durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Werte- und Normensystems einer Gesellschaft bewegte. Das Werte- und Normensystem der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" wurde u.a. über eine überhöhte Bedeutung von "Arbeit" definiert - in der Propaganda. Das Ziel war es, eine Leistungsgesellschaft zu erschaffen, in der nicht die individuellen Bedürfnisse im Fokus standen. Vielmehr sollte zum Wohle des Staates und somit für die Volksgemeinschaft gearbeitet werden und Eigeninteressen zurückgestellt werden. Wer nicht i.S. der Nationalsozialisten arbeitete oder sich in die Arbeitsgesellschaft einreihte, galt als "asozial".
"Asozial" wurde als negative Ausgrenzung aus der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft definiert. Der "Asoziale" stand außerhalb des völkischen Rechts. Die Zugehörigkeit zur nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" war kein Rechtstitel, der allein durch "deutschblütige" Abstammung erreichbar war.
Auch in den Zeitungen wurden "Asoziale" und Wohlfahrtsempfänger, die nicht arbeiteten, oder Zuhälter und Diebe, die zwar "arbeiteten", aber entweder im Normen- oder Wertesystem von den Vorstellungen der Gesellschaft abwichen, da ihre Arbeit keinen Mehrwert für die Gesellschaft hatte bzw. sie schädigte, ausgegrenzt. Da der Arbeitsbegriff im Nationalsozialismus ein Teil der Männlichkeitskonstruktion war, dominieren in den Zeitungen die Beschreibung von männlichen "Asozialen". Frauen wurden meist aufgrund ihres Sexualverhaltens diskriminiert und verfolgt, häufig im Zusammenhang mit (angenommener) Prostitution.
Der Vortrag ist Teil des Rahmenprogramms zur Ausstellung "Wohnungslose im Nationalsozialismus", die vom 30. Januar bis zum 19. März 2014 im Landesarchiv NRW in Detmold während der Öffnungszeiten zu sehen ist. Mit diesen Veranstaltungen beteiligt sich das Landesarchiv NRW am Gedenken an die Befreiung von Auschwitz am 27. Januar 1945.
Führungen für Jugendliche und Erwachsene werden auf Nachfrage gerne angeboten.
INFO
Veranstaltungsdaten:
Vortrag
Datum: 24. Februar 2014
Landesarchiv NRW Abt. Ostwestfalen-Lippe
Willi-Hofmann-Straße 2
32756 Detmold
Tel.: 05231/7660
Fax: 05231/766-114
URL: www.lav.nrw.de
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