[WestG] [AKT] Sonderprogramm fuer denkmalwuerdige Treppen und Fußboeden, Bad Salzuflen

Alexander Schmidt Alexander.Schmidt at lwl.org
Mi Mär 21 11:36:15 CET 2007


Von: "LWL-Pressestelle" <presse at lwl.org>
Datum: 21.03.2007, 11:00


AKTUELL

Kooperation von LWL und Handwerkskammer Bielefeld
Sonderprogramm für denkmalwürdige Treppen und Fußböden

Treppen und Fußböden standen im vergangen Jahr im Mittelpunkt 
der gemeinsamen Denkmalförderung vom Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe (LWL) und der vier westfälischen 
Handwerkskammern. Als besonders gelungenes Beispiel stellten der 
LWL und die Handwerkskammer Bielefeld jetzt eine bereits zur 
Hälfte restaurierte Treppe in Bad Salzuflen (Kreis Lippe) vor.

In zentraler Lage der Stadt gegenüber dem Rathaus liegt eines 
der bedeutendsten Beispiele eines städtischen Bürgerhauses aus 
der Renaissancezeit: Das Alte Bürgermeisterhaus am Markt. Es ist 
ein Haus mit längsgelegener Durchfahrtsdiele. Im Vorderbereich 
dieser Diele besitzt es einen zweigeschossigen Einbau. Vom 
ersten Geschoss des Einbaus bis in das zweite Geschoss führte 
wohl schon zur Erbauungszeit (1562 bis 1564) eine Treppe, die 
gegen Ende des 18. Jahrhunderts durch die heutige Holztreppe mit 
ihrem dekorativen Geländer ersetzt wurde. Die im Winkel 
verlaufende Konstruktion hat ein mittleres Eckpodest und ist 
farbig gefasst.

Seit zwei Jahren wird das repräsentative Gebäude von einem 
privaten Bauherrn saniert. Im Erdgeschoss befindet sich eine 
Gastronomie; die Obergeschosse, zu der auch die Treppe gehört, 
werden nach und nach restauriert. Kürzlich ist die restaurierte 
Treppe, der noch der Endanstrich fehlt, aus der Werkstatt eines 
Zimmermeisters wieder in das Haus zurückgekehrt. "Da seine 
Arbeit besonders gelungen ist, haben wir die Treppe mit 5.000 
Euro aus dem Sonderprogramm gefördert", so die 
LWL-Denkmalpflegerinnen Dr. Roswitha Kaiser und Dr. Barbara 
Pankoke.

Die Kooperation zwischen dem LWL-Amt für Denkmalpflege in 
Westfalen und den vier westfälischen Handwerkskammern besteht 
schon seit dem Jahr 1999. Jährlich stellt der LWL mit 20.000 
Euro einen Teil seiner Denkmalpflegemittel für das 
Sonderprogramm bereit, die Handwerkskammern geben noch einmal 
den gleichen Betrag, so dass insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung 
stehen. Mit dem Geld werden mustergültige Handwerksarbeiten an 
Baudenkmälern gefördert. Dem Sonderprogramm des LWL-Denkmalamtes 
und der vier westfälischen Handwerkskammern kommt besonders vor 
dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren stark reduzierten 
Denkmalpflegemittel große Bedeutung zu.