[WestG] [AKT] Fasten hat sich von 150-taegiger Bußuebung zur spirituellen Erfahrung gewandelt, Muenster
Alexander Schmidt
Alexander.Schmidt at lwl.org
Mo Feb 26 11:51:23 CET 2007
Von: "LWL-Pressestelle" <presse at lwl.org>
Datum: 20.02.2007, 12:22
AKTUELL
"Schmachtlappen", Eierpfannkuchen und Strafpredigten: Fasten hat
sich von 150-tägiger Bußübung zur spirituellen Erfahrung
gewandelt
"Jeder fünfte Deutsche macht beim Fasten mit", das meldete die
Zeitschrift "Stern": Nach einer repräsentativen Umfrage wollen
20 Prozent der Deutschen in der Zeit zwischen Aschermittwoch und
Ostern auf bestimmte Nahrungs- und Genussmittel, wie etwa auf
Fleisch, Süßigkeiten, Alkohol oder Zigaretten verzichten.
"Während das Fasten heute eher als spirituelle Erfahrung die
eigene Persönlichkeit bereichern soll, war das Fasten früher als
Kirchengebot nicht freiwillig. Es war eine streng
vorgeschriebene Bußübung, der jeder Katholik nachkommen musste,
wollte er nicht abseits der Gemeinschaft stehen und sein
Seelenheil aufs Spiel setzen", erklärt Dr. Peter Höher,
Volkskundler beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Heute sind nur noch die 40 Tage vor Ostern als Fastentage
bekannt. Noch im 19. Jahrhundert zählte das katholische
Kirchenjahr fast 150 solcher Tage: neben den vierzig Tagen von
Aschermittwoch bis Karsamstag auch die vierzig Tage vor
Weihnachten. "Da die Sonntage bei den Fastenzeiten ausgenommen
sind, begann die weihnachtliche Fastenzeit mit dem 11. November,
der heute eher als Beginn des Karnevals verstanden wird", so
Höher. Zu diesen achtzig Tagen kamen alle Freitage und die so
genannten Quatembertage und die Vigiltage. Das sind die Tage,
die hohen kirchlichen Feiertagen vorausgehen oder ihnen folgen.
"Diese zahlreichen Fasttage konnte sich natürlich kaum jemand
merken. Damit sie nicht vergessen wurden, war es eine wichtige
Aufgabe für den Pfarrer, den Gläubigen jeden Sonntag von der
Kanzel aus ausdrücklich einzuschärfen, ob und wann in der
nächsten Wochen Fastengebote zu beachten sind", sagt Höher. Das
könne man noch heute in den so genannten Verkündbüchern
nachlesen, die für einige Pfarrgemeinden erhalten geblieben sind,
so beispielsweise für die Pfarrei St. Mauritius in Enniger
(Kreis Warendorf).
Hier seien seit dem frühen 19. Jahrhundert
alle kirchlichen Angelegenheiten, die der Pfarrer von der Kanzel
"verkündet" habe, sorgfältig notiert. Die Beachtung der Fasttage
und -zeiten sei dabei ein immer wiederkehrendes Thema. "So
ereiferte sich der Pfarrer im Jahre 1830, weil die Knechte am
Fastnachtsdienstag von dem überreich gedeckten Tisch die
Fleischportionen, die sie beim besten Willen nicht mehr essen
konnten, einfach mitnahmen und dann in der Nacht beim Tanz
verzehrten. Einige von ihnen, so empörte sich der Pfarrer, haben
ihren Fleischimbiss nach Mitternacht verzehrt, also am
Aschermittwoch. Und das sei ja, wie jedermann wisse, ein
schlimmer Verstoß gegen das Fastengebot", berichtet der Experte
von der Volkskundlichen Kommission für Westfalen.
Es waren aber nicht allein der Zwangscharakter und die ungleich
größere Zahl der Fasttage, die das Fasten früherer Zeiten von
dem Fasten heute unterscheideten, sondern auch die Art und Weise,
wie gefastet werden musste. Es gab zwar seit dem ausgehenden
Mittelalter immer wieder Änderungen, doch die Grundregel blieb
bestehen: Es durfte kein Fleisch von vierfüßigen Tieren und
Vögeln gegessen werden und lange Zeit waren auch Produkte dieser
Tiere wie Eier, Milch, Käse, Butter und tierisches Fett
verboten. Außerdem gab es Tage, an denen die Zahl der täglichen
Mahlzeiten reduziert war ("Botfasten", "Abbruchfasten").
Diese Nahrungsbeschränkungen versuchten einige Gläubige zu
kompensieren. Bekannt sind Schlemmereien bei Fischmahlzeiten
(Karpfen) und dem Starkbier (Fastenbier). "Das war aber wohl nur
bei einer kleinen vermögenden Oberschicht so, in der Regel
dürfte es wesentlich karger zugegangen sein", vermutet Höher.
Küchenrechnungen großer Güter oder Hospitäler, in denen auch
ältere Leute ähnlich den heutigen Altenheimen versorgt wurden,
bestätigen das.
Die Knechte, Mägde und Hausangestellten auf Haus
Hülshoff bei Münster und Haus Berge bei Gelsenkirchen bekamen in
der Fastenzeit nur selten Fisch. In der Stadt, bei den
Pfründnern im Magdalenenhospital zu Münster, stand dagegen
Salzhering und Stockfisch häufiger auf dem Speiseplan. Typischer
Fleischersatz war lange Zeit die Feige, erst gegen Ende des 18.
Jahrhunderts kamen auch Eier und Milchprodukte in der Fastenzeit
auf den Tisch, und das machte eine einigermaßen ausgeglichene
Ernährung möglich: Eierpfannkuchen wurden in großen Mengen
verzehrt und liefen den Feigen als Fleischersatz schnell den
Rang ab.
Charakteristische Fastenspeisen im Münsterland und darüber
hinaus, waren auf dem Land die "Micken", kleine Küchlein aus
Roggenmehl. Im städtischen Bereich gab es die "Heißwecken" aus
Weizenmehl. Am Karfreitag gab es "Struwen", "Püfferkes" oder
"Bollebäumskes", in Pflanzenöl gebackene süße Pfannküchlein, oft
mit Rosinen und anderen Gewürzen verfeinert. Sie dienten dazu,
das quälende Hungergefühl etwas zu stillen.
In vielen Kirchen hing ab Aschermittwoch das so genannte
Fastenvelum, ein großes, besticktes Tuch, zwischen den Gläubigen
und dem Altar. Es wurde als das Zeichen der Fastenzeit angesehen
und westfälischderb "Smachtlappen" genannt. Im Hochdeutschen hat
sich die mildere Bezeichnung "Hungertuch" eingebürgert. Einige
dieser alten, bildreich bestickten Stücke haben die Zeiten
überdauert. Das in Westfalen bekannteste ist das Hungertuch aus
Telgte (Kreis Warendorf), das dort im Museum zu sehen ist.
Das Hungertuch wurde erst am Mittwoch der Karwoche wieder
abgenommen. An diesem Tag wurde die Lukaspassion verkündet, und
genau an der Stelle, an der es heißt: "Der Vorhang des Tempels
riss mittendurch" (Lk 23,45), ließ der Küster den "Smachtlappen"
zu Boden fallen. "Für das Kirchenvolk wird es ein erhebender
Moment gewesen sein. Der freie Blick auf den Altar
signalisierte: Bald hat das Darben ein Ende!", so Höher.