[WestG]
[KONF] Workshop-Bericht: Kommunale Gebietsreform in der BRD,
Muenster, 05.12.03
Rita Börste
rita.boerste at lwl.org
Don Jan 15 09:40:26 CET 2004
Von: "Sabine Mecking", <sabine.mecking at lwl.org>, Westfälisches Institut für Regionalgeschichte
Datum: 14.01.2004, 17:48
KONFERENZ
Workshop-Bericht
Kommunale Gebietsreform in der Bundesrepublik Deutschland
in den 1960er und 1970er Jahren
Am 5. Dezember 2003 fand im Westfälischen Institut für Regionalgeschichte (WIR)
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster ein Workshop zum Thema
"Kommunale Gebietsreform in der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er und
1970er Jahren" statt. Das von der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft initiierte Projekt zur
Gebiets- und Funktionalreform wird in Kooperation mit dem Westfälischen Institut für
Regionalgeschichte, den Universitäten Münster und Siegen sowie dem Institut für
Schleswig-Holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte (Schleswig) bearbeitet.
Am Beispiel verschiedener Bundesländer werden Ausgangslage, Ziele der Reform,
ihre Umsetzung sowie Folgen von Eingemeindungen und Zusammenschlüssen von
Kreisen und Gemeinden betrachtet.
Karl Teppe legte in seiner Begrüßung die Genese und Ziele des Gesamtprojektes dar.
Der Forschungsverbund soll anhand von Fallbeispielen verwaltungs-, politik-, sozial-
und mentalitätsgeschichtliche Aspekte der Neugliederung in den Blick nehmen.
In vergleichender Perspektive werden neben den Veränderungen auf der administrativen
und politischen Ebene, dem Verhältnis von Staat und Selbstverwaltung auch die
Auswirkungen auf die Identität(en) der alten und neuen Gebietskörperschaften sowie der
dort lebenden Bürgerinnen und Bürger untersucht.
Anschließend führte Bernd Walter inhaltlich in das Thema ein. So war die kommunale
Neugliederung in der zweiten und dritten Dekade des Bestehens der Bundesrepublik
eines der zentralen, von großer Planungsbegeisterung getragenen, aber auch mit
Schwierigkeiten verbundenen und von Widerständen begleiteten Reformvorhaben.
Die Zahl der Gemeinden in (West-)Deutschland schrumpfte von 24.357 um 65% auf
8.518 Gemeinden. Gleichzeitig reduzierte sich bundesweit die Zahl der Kreise von 425 auf
235 und damit um 44,7%. Am weitesten gingen bei der Umsetzung der kommunalen
Neuordnung Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland. Aus den alten kleinen
Gemeinden wurden neue Einheitsgemeinden gebildet. In den übrigen Bundesländern
gab es neben der Einheitsgemeinde die Verwaltungsgemeinschaft (Baden-Württemberg
und Bayern), die Gesamtgemeinde (Niedersachsen) oder das Amt bestand grundsätzlich
fort (Schleswig-Holstein). Durch die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses von
Fläche und Einwohnerzahl hoffte man seitens der Landespolitik und Ministerialbürokratie
neben der Hebung der Verwaltungskraft und der Stärkung der Selbstverwaltung auch
Anstöße für das Wirtschaftswachstum und den Ausbau der öffentlichen wie privaten
Daseinsvorsorge zu geben.
Im Folgenden stellten die einzelnen Projektteilnehmer und Projektteilnehmerinnen die
von ihnen bearbeiteten Einzelvorhaben vor.
Sabine Mecking untersucht in ihrem Projekt "Gebietsreform und Bürgerwille" am Beispiel
der Stadtregionen Bielefeld, Bochum-Wattenscheid und Leverkusen-Opladen
Wandlungsprozesse im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, der demokratischen
Partizipationschancen und der politischen Kultur. Die politischen, sozialen und kulturellen
Veränderungen in der bundesrepublikanischen Gesellschaft der 1960er/70er Jahre spiegeln
sich - so ihre These - auch in den Durchsetzungsmöglichkeiten der Gebietsreform wider.
Während die etablierten Akteure aus Politik und Verwaltung in dieser Zeit noch stark von
einem an Institutionen orientierten, repräsentativ-demokratischen Staatsbild geprägt waren,
entwickelte sich in der mobilisierten Bürgerschaft zunehmend ein direkt- bzw.
basisdemokratisches Staatsverständnis. Die Durchsetzungsmöglichkeiten einer Planung
"von oben" scheinen dabei von räumlichen und zeitlichen Faktoren abhängig gewesen
zu sein. So lassen sich bei der Umsetzung der Neugliederung erhebliche Unterschiede
zwischen städtisch und ländlich strukturierten Regionen sowie zwischen frühen und späteren
Neuordnungsräumen ausmachen. Die Untersuchung geht der Frage nach, wo, wann und
wie Bürger und Bürgerinnen aus der "anspruchsvollen Gleichgültigkeit" (Jürgen Habermas)
gegenüber den sozialen und politischen Problemen der kommunalen Gebietsreform
ausbrachen. Dabei rücken weniger das Handeln einzelner Personen in den
Betrachtungsmittelpunkt als vielmehr die Aktivitäten politischer Institutionen, Vereine,
Bürgerinitiativen oder Aktionsgemeinschaften. Sowohl bei den Planern und Befürwortern
als auch bei den Bürgern und Gegnern der Neugliederungsmaßnahmen sollen "Lerneffekte"
erfasst und analysiert werden. Die Arbeit versteht sich als ein Beitrag zur Untersuchung
von Demokratieentwicklung und Reform von Staat und Gesellschaft.
Am Beispiel des Kreises Paderborn thematisiert Christian Kerper die Stadt-Umland-Problematik.
Ziele der Reform waren vor dem Hintergrund der allgemeinen Planungseuphorie der 1960er und
1970er Jahre die Erhöhung der Leistungs- und Planungsfähigkeit der Gemeinden und die
Verbesserung des Verhältnisses von Bürgern und Verwaltung. Beide Aspekte werden unter
besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen städtischem Kernbereich und
ländlichem Umland untersucht. Die räumliche Trennung von Bereichen wie Arbeit, Gewerbe,
Bildung oder Kultur einerseits sowie Wohnen und Erholung oder auch Ver- und Entsorgung
andererseits, hatte eine starke Verflechtung und damit verbunden intensive Pendlerbeziehungen
zwischen Stadt und Umland zur Folge. Die im Hinblick auf eine ausgewogene Entwicklung der
Region unternommenen Steuerungsversuche (z.B. hinsichtlich des Flächenmangels im
Kernbereich oder der Bereitstellung von Infrastruktur auch für das Umland samt Kostendeckung)
stellten sich aufgrund starker Interessengegensätze häufig nicht unproblematisch dar.
Die Analyse der Reform umfasst entsprechend ihrer Chronologie drei Teile: die Vorbereitung,
die Umsetzung und die Folge(runge)n. Die zentrale Frage ist dabei, ob gesellschaftliche
Entwicklungen tatsächlich planbar sind. Der Blick wird auf einen solitären Verdichtungsraum
gerichtet. Ideal hierfür ist der neue Kreis Paderborn, der aus den alten Kreisen Büren und
Paderborn entstand. Die Stadt Paderborn liegt weit entfernt von anderen Großstädten, so
dass ihr gesamtes Umfeld auf sie fixiert ist. Sie wurde erheblich vergrößert, blieb aber kreisangehörig.
Anhand des ländlich strukturierten, münsterländischen Kreises Borken spürt Jan Nikolas Dicke
dem Verhältnis von Politik, Verwaltung und Gesellschaft in den 1960er und 1970er Jahren
auf den Ebenen von Kreis, Amt und Kommune nach. Dabei lässt er sich bei seiner Studie
zum Kreis Borken von der These leiten, dass die jeweiligen Akteure mit durchaus
differierenden Interessen und unterschiedlichen Handlungsstrategien in die
Neugliederungsdebatte eintraten. Als treibender Motor der Auseinandersetzung tritt auf der
Ebene von Kreis und Kommune immer wieder die Verwaltungsspitze hervor.
Verwaltungschefs und Dezernenten waren die Neugliederungsfachleute vor Ort und
bestimmten die Art der Auseinandersetzung ganz wesentlich. Indem die
Neugliederungskommission die Argumentation auf landesplanerische Zielsetzungen
reduzierte, entzog sie Bürgern und Politikern vielfach die Diskurskompetenz. Auf Basis
kommunaler Gegenvorschläge (und nationaler wie internationaler Vergleiche) wird dabei
die These von der Alternativlosigkeit der Reform ebenso hinterfragt wie die Form und die
Wege der Realisierung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Es scheint, dass der
Landesregierung die Umsetzung ihrer Neugliederungspläne nur deshalb so weitgehend und
gegen den Willen eines Großteils der Betroffenen gelang, weil die Gebietskörperschaften
aufgrund von Interessenkollisionen bzw. mangelndem Gewicht nicht koalitionsfähig waren.
Die ebenenspezifisch angelegte Untersuchung über Sozialstruktur, Handlungsweisen und
Selbstverständnis von Politik, Verwaltung und Gesellschaft soll Rückschlüsse auf das
Verhältnis der Akteure zueinander sowie auf mögliche Wandlungen dieses Verhältnisses
erlauben. Eine abschließende Bilanz schließlich soll die Folgen und Erfolge der
Neugliederung hinsichtlich lokaler bzw. regionaler Identität, Verwaltungseffektivität,
Gemeindefinanzen und Infrastruktur klären.
In seiner Fallstudie zu Schleswig-Holstein legt Axel Bernstein seinen Schwerpunkt auf die
vergleichende Betrachtung der Kreise Nordfriesland und Segeberg. Mit dem Kreis Nordfriesland
findet die besondere Situation einer strukturschwachen Region mit den damit verbundenen
politischen und planerischen Zielsetzungen Eingang in die Betrachtung. Der Kreis Nordfriesland
hat innerhalb Schleswig-Holsteins insoweit eine bemerkenswerte Entstehungsgeschichte, da er
als einziger aus drei ehemaligen Landkreisen gebildet wurde. Der Kreis Segeberg stellt hingegen
einen ehemals ländlichen Raum dar, der durch die Kreisgebietsreform zum direkten Randkreis
Hamburgs wurde. Hier stehen insbesondere die wirtschaftspolitischen und landesplanerischen
Gesichtspunkte im Vordergrund. Eine besondere Qualität gewinnt die Betrachtung des Kreises
Segeberg durch die Stadt-Umland-Problematik, die in diesem Fall nicht nur zwischen kommunalen
Gebietskörperschaften bestand. Die Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein
schloss den Weg der Eingemeindung in das benachbarte Oberzentrum von vornherein aus.
Die Diskussion in Schleswig-Holstein fand vor dem Hintergrund des Bestrebens aller Beteiligten
statt, die Existenz Schleswig-Holsteins als Bundesland zu sichern. Die als "Planungseuphorie"
bezeichneten Strömungen der 1960er und 1970er Jahre in Verwaltung und Politik wurden in
Schleswig-Holstein - so die These - durch eine strukturkonservative Einstellung der Landes-
regierung und auch der Administration des Landes abgeschwächt. Die Beteiligung und der
Einfluss der Bürger, von Verbänden, Organisationen und Initiativen auf den Gang der
Reformen waren gering. Die Fallstudie Schleswig-Holstein nimmt darüber hinaus eine
Sonderstellung ein, da die Kreisgebietsreform, die politisch als Teil einer umfassenderen
Verwaltungsreform propagiert wurde, in einem Bundesland ohne staatliche Mittelinstanz
stattfand. Neben der Kreisgebietsreform im engeren Sinne verdienen auch die
politischen Leitbilder der beteiligten Akteure und deren Handlungsstrategien Beachtung.
Aus einer Gegenüberstellung der gesellschafts-, verwaltungs-, finanz- und struktur-
politischen Zielsetzungen und der tatsächlichen Situation nach Beendigung der
eigentlichen Reformphase leitet sich die Frage nach der Planbarkeit gesellschaftlicher
Entwicklungen, die Frage nach der Praxistauglichkeit des "Daseinsvorsorgestaates"
und die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung ab.
Planer, Planungsziele und Planungsstrategien nimmt Johannes Koenig am Beispiel
des Landes Hessen in den Blick. Bei der Untersuchung der Planer lässt er sich u.a.
von der Frage leiten, ob die Verwaltungsreform mit einem Generationswechsel in
der Verwaltung einhergegangen ist. Oder anders formuliert: Hat eine neue Generation
von Verwaltungsbeamten, neue Vorstellungen und Werte betreffend der Verwaltung
entwickelt und dann versucht umzusetzen? Der These folgend, dass die
Verwaltungsreform die Manifestation eines Generationenkonflikts darstellen könnte,
werden die Beteiligten der Reform betrachtet. So stehen auf der einen Seite die
Vertreter der älteren Generation, die am Vertrauten festhalten und daher die kleinen
Strukturen der Gemeinden und Landkreise erhalten wollten. Auf der anderen Seite
gab es wiederum eine neue Generation, die, u.a. von Vorstellungen aus der
Raumordnungslehre beeinflusst, größere Planungsräume schaffen wollte und daher
für die Abschaffung kleiner Gemeinden und Landkreise eintrat. Die Zugehörigkeit
zu einer anderen Generation scheint somit Hand in Hand mit geänderten
Zielvorstellungen und Strategien zu gehen. Neben der Analyse dieser Planungspolitik
soll im Rahmen eines (gruppen-)biographischen Ansatzes geklärt werden, inwieweit
"neue" Planer sowohl in der Ministerialbürokratie als auch in den Behörden vor Ort
in den Gemeinden und Landkreisen das Gesicht der Verwaltungsreform prägten.
Im Rahmen der hessischen Untersuchung wird daher ein direkter Vergleich zwischen
einem Planungserfolg (in Form einer gelungenen Landkreisreform) und einem
Misserfolg (z.B. Lahn-Stadt) hinsichtlich der territorialen Neugliederungsmaßnahmen
vorgenommen.
In der Diskussion wurden Fragen der inhaltlichen Vernetzung der Einzelprojekte
angesprochen. Die leitenden Fragestellungen und ihre Umsetzbarkeit in Hinblick auf
die Quellenlage wurden thematisiert und die Ansätze, Methoden und Hypothesen
verglichen. Die Projektpräsentationen hatten gezeigt, dass die einzelnen
Bearbeiterinnen und Bearbeiter sehr unterschiedliche Zugänge zur Thematik gewählt
haben. Hierfür sind quellen-, problem- und interessenorientierte Gründe anzuführen.
So liegen dem Gesamtprojekt sehr heterogene Untersuchungsregionen zugrunde,
die es ermöglichen bzw. erfordern, individuelle Untersuchungsperspektiven
einzunehmen und damit ein schematisches Gleichsetzen ausschließen. Während in
Schleswig-Holstein lediglich knapp zwanzig Prozent der Gemeinden ihre Selbständigkeit
verloren, ereilte in Nordrhein-Westfalen über achtzig Prozent dieses Schicksal.
Neben den politischen und strukturellen Besonderheiten in den einzelnen
Bundesländern stellte sich für den Reformgrad als wesentlich heraus,
auf welcher Ebene die Reformbefürworter und -gegner aufeinander trafen.
In Schleswig-Holstein beispielsweise saßen sich die Konfliktparteien im Landtag in
Form von Regierung und Opposition gegenüber, so dass weiträumige Neuordnungen
bereits im Vorfeld blockiert wurden. In Nordrhein-Westfalen wurden großzügige
Neugliederungen in einer Art Allparteienkoalition im Landesparlament verabschiedet.
Die Auseinandersetzungen traten verstärkt auf kommunaler Ebene auf. Die drei Studien
zu Nordrhein-Westfalen haben darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass selbst innerhalb
eines Bundeslandes kaum von einer einheitlichen Eingemeindungspraxis gesprochen
kann, sondern zwischen städtischen und ländlichen Regionen unterschieden
werden muss. Gleichzeitig spiegelte sich in den einzelnen Untersuchungsansätzen das
individuelle Erkenntnisinteresse der Projektbearbeiter wider, da sie bei der Analyse des
Verhältnisses von Politik, Verwaltung und Gesellschaft den Schwerpunkt
unterschiedlich setzten.
Trotz der deutlich gewordenen regionalen Unterschiede bei der Planung,
Umsetzung und Rezeption der Neuordnung bestand jedoch Einigkeit darüber,
dass eine Reihe von Aspekten auszumachen sind, welche die vergleichende
Perspektive des Gesamtprojekts bestätigen: Mit Blick auf die zumindest zu Beginn
der Reformphase vorherrschende Planungseuphorie kann vergleichend nach den
Resultaten bzw. nach möglichen Enttäuschungen gefragt werden. Inwieweit sind
die Gebietsreformen gemessen an ihren Zielen als Erfolg oder Misserfolg zu werten.
Hierbei können Begriffe wie "Effizienz" und "Legitimität" zur Orientierung dienen.
Als weitere Klammer des Gesamtprojekts erscheint die Frage nach "Lerneffekten"
sowohl bei Befürwortern als auch Gegnern der Reform im Laufe der Neugliederung
hilfreich. Es wurde u.a. auf das juristische Gutachterwesen hingewiesen. Dieses
kam zwar, je nach Rechtslage, nicht in allen Bundesländern in gleicher Weise
zum Tragen, spielte aber eine erhebliche Rolle. Im Zuge der Reformen kam es
dabei zu einer Angleichung der Verfahren und es wurden Gutachten als "Maßkonfektion"
produziert. So bildet u.a. die Analyse dieses Gutachterwesens, der Beteiligten und
der allgemeinen Reaktionsmuster einen weiteren gemeinsamen Eckpunkt der
verschiedenen Studien. Zum Schluss wurde über die Berücksichtigung von
verwaltungs- und sozialgeschichtlichen Fragestellungen hinaus für eine
kulturgeschichtliche Erweiterung der Forschungsvorhaben plädiert, die z.B.
Deutungsmuster und mediale Vermittlungsformen stärker in den Blick nimmt,
die für den Reformprozess konstitutiv waren.
Sabine Mecking