[WestG] [Q] Lehensfolge in Westfalen

Marcus Weidner m.weidner at lwl.org
Mit Mai 28 12:00:13 CEST 2003


Von: "Rainer Decker" <decker1 at gmx.de>
Datum: 27.5.2003, 21:51

Anfrage: Lehensfolge in Westfalen

Gibt es Untersuchungen über die Lehnsrechte in Westfalen?
Insbesondere interessiert mich, in welchen Lehnsherrschaften oder bei
welchem Typ von Lehen bei einem Aussterben des Mannstammes Töchter oder
Schwestern das Lehen erbten, etwa bei Pachtlehen? Ich vermute vorläufig, daß
die Lehen, die die Landesherren vergaben, durchweg Mannlehen waren, daß aber
geistliche Grundherren (außer Territorialfürsten) in größerem Umfang
Kunkellehen vergaben.

Wenn dem Lehnsherrn das Lehen heimfiel, mußte er es dann neu verleihen oder
konnte er frei darüber verfügen?

Interessant wären auch Sonderfälle: Waren Söhne aus einer
nicht-standesgemäßen Ehe (Vater Adliger, Mutter bürgerlicher oder
bäuerlicher Herkunft) zur Lehnsfolge berechtigt? Ich vermute: ja. Aber nicht
Söhne oder Nachkommen aus einer illegitimen Verbindung?

Anregend ist hierzu der aus umfangreicher Quellenkenntnis schöpfende Artikel
von  Christian Hoffmann über die Warburger Patrizierfamilie Reuber in der
Westfälischen Zeitschrift 151/152 (2001/2002). Auch die Diss. von Anke
Hufschmidt, Adlige Frauen im Weserraum zwischen 1570 und 1700 (Münster 2001)
bietet zahlreiche Beispiele. Aber gibt es Veröffentlichungen in Westfalen,
die das Thema Lehnsrecht grundsätzlich angehen?

Freundliche Grüße
Rainer Decker