[Rechtsfr.] Bundekinderschutzgesetz kann in Kraft treten
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Dez 16 14:54:05 CET 2011
Bundesrat stimmte heute (16.12.2011) dem Bundeskinderschutzgesetz
einstimmig! zu
Werte Leserinnen und Leser,
nachdem nunmehr auch der Bundesrat einstimmig dem vom
Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss zugestimmt hat, ist der
Weg frei für die Ausfertigung und Zuleitung des Gesetzes an den
Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung im
Bundesgesetzblatt.
Eigentlich müßte dies noch rechtzeitig vor dem 1. Januar - dem
geplanten In-Kraft-Treten - möglich sein. Eine Synopse des neuen Textes
ist beigefügt, auf dass sich die Praxis nunmehr einstellen kann und
muss. Ferner sind einige Presselinks an die Mail angehängt.
Es ist - um mit den Worten von Frau Bundesfamilienministerien Schröder
zu sprechen - erfreulich, dass man sich auf den Kern des Anliegens
besonnen hat und nunmehr auch im Bundesrat einstimmig! für das Gesetz
gestimmt hat.
Durch den Beschluss des Vermittlungsausschusses am vorhandenen
Gesetzentwurf ist eigentlich "nur" die dauerhafte Finanzierung der
Familienhebammen und der Wegfall verpflichtender Vereinbarungen nach §
79a Abs.2 SGB VIII (Entwurf) zur Qualität und Qualitätskontrolle
geändert worden. Die Verpflichtung zur Erarbeitung von
Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in allen Bereichen der
Jugendhilfe ist weiterhin Bestandteil des Gesetzes (§ 79a )
Trotz immer vorhandener Defizite in der Umsetzung: Viele Länder auf der
Welt wären sicher froh, wenn Sie auf vergleichbare Standards und
Angebote auch nur annähernd zurückgreifen können, zu denen nunmehr
besonders Angebote für junge Familien hinzu kommen sollen.
Da ich einige Tage nicht im Hause bin wünsche ich allen Lesern schon
jetzt schöne Weihnachten (auch wenn Sie in Einrichtungen oder wo auch
immer Dienst oder Bereitschaftsdienst haben sollten) und bedanke mich
für das Interesse an diesem Newsletter.
Ihr
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
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http://www.domradio.de/aktuell/78578/der-bdkj-rechnet-mit-nachteilen-fuer-ehrenamtliche-durch-das-kinderschutzgesetz.html
http://www.stern.de/news2/aktuell/bundesrat-und-bundestag-verabschieden-kinderschutzgesetz-1763453.html
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er
sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun
kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder
des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen
Aufgaben ein Parlament mit 101 Mitgliedern aus den westfälischen
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