[Rechtsfr.] Bundesrat: Für Wildtierverbot, gegen Bundeskinderschutzgesetz

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mo Nov 28 11:06:08 CET 2011


Zur Zeit keine Zustimmung zum Bundeskinderschutzgesetz
 
Werte Leserinnen und Leser, 
 
der Bundesrat hat in seiner Plenumssitzung vom 25.11. 2011             
        
25 Gesetzgebungsverfahren mit seiner Zustimmung abgeschlossen.
Änderungen im Telekommunikationsrecht- und im Abfallentsorgungsrecht
wurden in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Bundesrat hat sich
ferner für ein Wildtierverbot in Zirkussen ausgesprochen. Die
Bundesregierung wurde am gleichen Tage  aufgefordert, Kinderrechte im
Grundgesetz zu verankern (vgl. BR-Drucksache 386/11), weil insbesondere
"deren besonderer Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt,
Vernachlässigung und Ausbeutung  sowie das Recht der Kinder auf
altergemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts-und
Verwaltungsverfahren ausdrücklich normiert werden" soll (Zitat aus BR
Drucksache 386/11). Weiter heißt es in der Begründung: "Die  Stellung
von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine
Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte
haben, die zu respektieren sind"(BR Drucksache 386/11 vom 25.11.2011).

Der Bundesrat stimmte allerdings in der gleichen Sitzung dem
"einfachen" Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der
vorliegenden Fassung nicht zu. Außergewöhnlich ist sicher, dass sich der
Bundesrat nicht darauf verständigen konnte, den Vermittlungsausschuss
anzurufen. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.
Die Bundesfamilienministerin Dr. Schröder wollte noch am Freitag die
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bunderegierung angehen.
Näheres zum Verfahrens des Vermittlungsausschusses entnehmen Sie
bitte folgender Internetseite bzw. der beigefügten Word-Datei. 
http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8962/DE/br-dbt/va/va.html
Aufgrund des ggf. komplizierten Verfahrens im Vermittlungsausschuss
dürfte ein Inkraft-Treten-Treten zum 1.Januar 2012 nicht mehr
gesichert sein. Da ein völliges Scheitern des Gesetzentwurfs auch nicht
im fachlichen und  politischen Interesse der Länder liegen dürfte,
werden - das ist aber nur ein Prognose des Verfassers - etwas verspätet
- die unstreitigen und vom Bundesrat nicht kritisierten Punkte in Kraft
treten. 
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Seite www.bundesrat.de 
Mit freundlichen Grüßen 
Ihr 
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
 
Drucksache 670/11 (Beschluss)

Der LWL im Überblick:
 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er
sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun
kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder
des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen
Aufgaben ein Parlament mit 101 Mitgliedern aus den westfälischen
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