[Rechtsfr.] Neu: Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreungsrechts in Kraft
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Jul 5 18:39:40 CEST 2011
Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreungsrechts im
Bundesgesetzblatt verkündet
Werte Leserinnen und Leser
am 05.07.2011 ist das Bundesgesetzblatt I Nr. 34 erschienen.
Beigefügt ist das Inhaltsverzeichnis, mit dem das neue Gesetz zur
Änderung des Vormundschaft- und Betreuungsrechts verkündet wurde.
Für weitere Informationen zum Text nutzen Sie bitte auch den
Bürgerzugang des BGBL:
http://www.bundesgesetzblatt.de/ (Nur Lese-Version).
Bitte beachten Sie den Artikel 3 des Gesetzes zum In-Kraft-Treten:
Artikel 1 Nr. 3 und Artikel 2 treten am 5. Juli 2012 in Kraft. Im
übrigen treten die Regelungen aber bereits einen Tag nach der
Verkündung am 5.07. 2011, mithin also ab dem 6.07.2011, unmittelbar
in Kraft.
Ihnen wird zum besseren Verständnis nochmals der Gesetzesbeschluss der
Bundestages nebst Begründung zugeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
A.Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Anlagen
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen
in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17
Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit
Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der
Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die
sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien
Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie
tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101
Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.
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