[Rechtsfr.] 39 SGB VIII_NRW : Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Feb 10 17:29:17 CET 2009
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
mit Erlass vom 09.02.2009 hat uns das Ministerium für Generationen,
Familie, Frauen und Integration des Landes NRW die ab dem 01.01.2009
rückwirkend geltenden Pauschalbeträge für den wiederkehrenden Bedarf
in der Vollzeitpflege mitgeteilt. Die Pauschalbeträge wurden,
orientiert
an den Erkenntnissen des Statistischen Bundesamtes über die Steigerung
der Lebenshaltungskosten aller privater Haushalte, um 3,3 % im
Vergleich
zum Vorjahr erhöht.
Der o. g. Erlass ist als PDF-Dokument beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Münster/Westfalen
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