[Rechtsfr.] Bundeskinderschutzgesetz: Bundesregierung beschließt Gesetzesvorlage
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Jan 21 17:15:07 CET 2009
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nachdem das Bundeskabinett seinen Neujahrsurlaub beendet hat, setzt
man mit scheinbar unveränderter oder gar mit noch gesteigerter Energie
die verschiedenen Reformprojekte fort:
Fast wie erwartet hat das Bundeskabinett den bislang als
Referentenentwurf vorliegenden Text eines Bundeskinderschutzgesetzes
beschlossen. Den genauen Text des Gesetzesbeschlusses werde ich
nachliefern, sobald er als Bundestagsdrucksache vorliegt.
Näheres zu den Inhalten entnehmen Sie bitte dem Pressetext des BMFSFJ
vom 21.1.2009.
Sie werden über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informiert.
Freundliche Grüße
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Lippe
Münster
Text des BMFSFJ vom 21.1.2009
Mi 21.01.2009
Mehr Schutz für die Jüngsten: Bundesregierung bringt Änderungen im
Kinderschutzgesetz auf den Weg
Die Bundesregierung stärkt die Rechte und den Schutz von Kindern und
Jugendlichen.
Die Bundesregierung unternimmt weitere Schritte, um den Kinderschutz
bundesweit zu verbessern: Am 21. Januar hat das Bundeskabinett den vom
Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur
Verbesserung des Kinderschutzes verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz soll
eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Austausch von Informationen bei
einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geschaffen werden.
Auf der Grundlage der beiden Kinderschutzgipfel hat das
Bundesfamilienministerium gesetzliche Regelungen für einen wirksameren
Kinderschutz auf den Weg gebracht. Inhaltlich knüpft der Gesetzentwurf
an den Aussagen einzelner Landeskinderschutzgesetze an und stellt diese
auf eine bundesgesetzliche Grundlage. Neben der Schaffung einer
eindeutigen rechtlichen Grundlage für den Informationsaustausch zwischen
den mit Kinder und Jugendlichen befassten Berufsgruppen (Artikel 1)
werden bundesrechtliche Vorschriften zum Kinderschutz im SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfe) weiterentwickelt (Artikel 2).
Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind:
Artikel 1: Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur
Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht
von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) mit dem Kinderschutz
soll eine bundeseinheitliche Rechtslage durch eine entsprechende
gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts geschaffen werden.
Die Aktivitäten in den Ländern zum Aufbau von ressortübergreifenden
Kinderschutznetzwerken sollen einen bundesgesetzlichen Rahmen erhalten.
Artikel 2: Konkretere Ausgestaltung der Anforderungen an die
Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt ("Hausbesuch") sowie an
die Übermittlung von Informationen beim Wohnortwechsel
("Jugendamts-Hopping")
Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen
persönliches Umfeld in Augenschein nehmen, um sich einen
unmittelbaren Eindruck von Kind und Eltern zu verschaffen. Dies soll
durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden. Im SGB
VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen
Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen
Informationen über eine Familie übermittelt werden (§ 86 c).
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen warb vor dem Deutschen
Bundestag für die gesetzlichen Neuregelungen, die vor allem die Jüngsten
in der Gesellschaft besser schützen können: "Bei Verwahrlosung und
Misshandlung muss der Mitarbeiter des Jugendamtes immer das Kind
anschauen und im Regelfall einen Hausbesuch machen. Wir wollen damit vor
allem die kleinen Kinder und Säuglinge schützen, da geht es manchmal um
wenige Stunden, in denen es verdurstet", so die Bundesministerin.
"Erweitertes Führungszeugnis" geplant
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll zudem das
Bundeszentralregistergesetz derart geändert werden, dass mit Blick auf
den Kinder- und Jugendschutz ein "erweitertes Führungszeugnis" für
kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden kann. Damit sollen
sowohl die Jugendämter als auch private Arbeitgeber von Personen, die in
engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, die Eignung dieser
Personen besser prüfen können.
Audio
Ursula von der Leyen: "Bundeskinderschutzgesetz setzt klare Signale für
besseren Kinderschutz in Deutschland"
Weitere Informationen zum Thema
Kinder und Jugendliche schützen und stärken
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