[Rechtsfr.] Arbeitszeitrichtlinie gestoppt?
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Di Dez 23 11:36:38 CET 2008
Sehr geehrter Damen und Herren,
im Anhang wird Ihnen eine Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW
weitergeleitet.
Nach dem Inhalt der Meldung scheinen die Pläne des EU Ministerrates zur
erheblichen Liberalisierung der Arbeitszeitregelungen in Europa (u.a.
sollte Bereitschaftsdienst anscheinend überhaupt nicht mehr als
Arbeitszeit zählen u.a.m.) vorerst vom Europäischen Parlament gestoppt
worden zu sein.
Eine Umsetzung der Pläne der Ministerrates hätte wohl erhebliche
Auswirkungen in vielen sozialen Bereichen, zumindest in denen
"Schichtarbeit" und Bereitschaftsdienst zu leisten ist.
Es bleibt aber abzuwarten, welches Ergebnis im Verfahren mit dem
Vermittlungsausschuss letztlich erzielt wird.
Freundliche Grüße
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
Mitteilungen StGB NR:
"aktuell n.n./2008 - Europäische Arbeitszeitrichtlinie
Rubrik: Recht und Verfassung
StGB NRW-Mitteilung - Nr. wird automatisch vergeben - /2008 vom
22.12.2008 :
Europäische Arbeitszeitrichtlinie
Am 17. Dezember 2008 hat das Europäische Parlament über die Änderung
der EU-Arbeitszeitrichtlinie abgestimmt. Mit absoluter Mehrheit
bekräftigt das Europäische Parlament seine Auffassung, dass die
wöchentliche Höchstarbeitszeit in der EU 48 Stunden betragen soll,
kalkuliert über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ausnahmen von dieser
Regel sollen innerhalb von 3 Jahren auslaufen. Das Europäische Parlament
stellte sich damit gegen das Votum des EU-Ministerrates, der Ausnahmen
(sog. „Opt-Out“) und damit eine höhere Wochenarbeitszeit zulassen
wollte. Das Europäische Parlament votierte entgegen der Auffassung des
EU-Ministerrates auch dafür, dass der gesamte Bereitschaftsdienst,
einschl. der Inaktiven Zeit, als Arbeitszeit angesehen wird. Aufgrund
der unterschiedlichen Auffassungen ist ein Vermittlungsverfahren
notwendig, dessen Ausgang abzuwarten ist.
Az.:I 131-71"
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