[Rechtsfr.] Bundeskinderschutzgesetz: Referentenentwurf vorgelegt

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Mi Dez 3 18:09:07 CET 2008


Werte Leserinnen und Leser, 

seit gestern liegt ein bereits seit einiger Zeit  erwarteter
Referentenentwurf aus dem BMFSFJ (also noch kein Entwurf, der vom
Kabinett beschlossen wurde oder der so unmittelbar in das
Gesetzgebungsverfahren gehen wird) vor. 

Auch wenn der Entwurf sicherlich in einigen Teilen kontrovers
diskutiert werden dürfte, scheint es erklärter politischer Wille
innerhalb der Bundesregierung zu sein,  noch vor Abschluss des
Legislaturperiode in diesem Bereich gesetzgeberisch aktiv zu werden. 

Interessant ist sicher die Befugnis zur Datenweitergabe für
Geheimnisträger im Sinne von § 203 StGB (z.B. Ärzte) bei "gewichtigen
Anhaltspunkten" für eine Kindeswohlgefährdung (Artikel 1 § 2)

Noch interessanter ist die Verpflichtung zur Informierung des
Jugendamtes  für andere Berufsgruppen außerhalb der Kinder- und
Jugendliche (z.B. Lehrer) soweit Sie "das Tätigwerden der Kinder- und
Jugendhilfe für erforderlich" halten (Artikel 1 § 3). 

Auch die Verhaltenpflichten der öffentlichen Jugendhilfe sollen weiter
konkretisiert werden ( Artikel 2 Ziffer 1 und 2), die Regelungen zu
Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe werden konkretisiert.


Auf die dem Referentenentwurf beigefügte ausführliche Begründung wird
verwiesen.  Sie werden über den weiteren Verlauf informiert. 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 


-------------- nächster Teil --------------
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