[Rechtsfr.] AG-KJHG NRW: Änderung beschlossen und KiföG
Alfred Oehlmann
Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Okt 24 13:45:18 CEST 2008
Sehr geehrte Damen und Herrn,
wie Sie der Anlage entnehmen können, ist das AG-KJHG NRW in wenigen
Punkten geändert worden.
1. Die Novellierung wurde aufgrund einer geplanten Änderungen des SGB
VIII durch das KiFöG notwendig (der Bund will zukünftig in § 69 SGB
VIII unter Verweis auf die Föderalismusreform auf die Festlegung der
Kreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe
verzichten). Dies übernimmt nun das Land.
2. Das Kinderförderungsgesetz steht auf dem Entwurf der Tagesordnung
des Bundesrates für den 7. November 2008. Der Bundesrat muss dem Gesetz
bekanntlich zustimmen, damit es wirksam werden kann. Wir werden Sie über
das Ergebnis (Zustimmung oder weitere Beratungen) informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt
Westfalen/Münster
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