[Rechtsfr.] AG-KJHG NRW: Änderung beschlossen und KiföG

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Fr Okt 24 13:45:18 CEST 2008


Sehr geehrte Damen und Herrn, 

wie Sie der Anlage entnehmen können, ist das AG-KJHG NRW in wenigen
Punkten geändert worden. 

1. Die Novellierung  wurde aufgrund einer geplanten Änderungen des SGB
VIII durch das KiFöG notwendig (der Bund will  zukünftig in § 69 SGB
VIII unter Verweis auf die Föderalismusreform auf die Festlegung der
Kreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe
verzichten). Dies übernimmt nun das Land. 

2. Das Kinderförderungsgesetz steht  auf dem Entwurf der Tagesordnung
des Bundesrates  für den 7. November 2008. Der Bundesrat muss dem Gesetz
bekanntlich zustimmen, damit es wirksam werden kann. Wir werden Sie über
das Ergebnis (Zustimmung oder weitere Beratungen) informieren. 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr 
Alfred Oehlmann-Austermann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 
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