[Rechtsfr.] Wtrlt: [BMJ] Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch

Alfred Oehlmann Alfred.Oehlmann at lwl.org
Sa Okt 18 14:53:22 CEST 2008


Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

aufgrund der mit dem  sogenannten KICK Gesetz seit längerem
eingeführten Pflicht (siehe § 72 a SGB VIII) öffentlicher und freier
Träger der Jugendhilfe, die Führungszeugnisse Ihrer beschäftigten
Fachkräfte oder von vermittelten Personen  zu überprüfen, ist die
nachfolgende Mail des Bundesjustizministeriums sicher von Interesse. 

Danach sollen die Betreffenden ab 2009  erheblich schneller an das
Führungszeugnis  kommen, da die Rückübermittlung nach Anforderung an
beim Bundezentralregister demnächst elektronisch erfolgen wird. 

Zwischen Antragstellung bei den örtlichen Meldbehörden und Versendung
des Führungszeugnisses  durch das Zentralregister soll  in der Regel nur
noch ein Arbeitstag liegen. Wenn es so umgesetzt wird, wäre diese sicher
eine Erleichterung für Bürger und auch für potentielle Arbeitgeber, die
schneller sicher sein können, dass keine Einstellungshindernisse
vorliegen. 

Der Bundesrat muss den neuen Verwaltungsvorschriften, die dies regeln
sollen, noch zustimmen. 

Freundliche Grüße 
Ihr
Alfred Oehlmann
LWL-Landesjugendamt 
Westfalen/Münster 


Anhang: 

>>> BMJ Newsletter <presse at bmj.bund.de> 15.10.2008 11:46 >>>

Berlin, 15. Oktober 2008

Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch


Das Bundeskabinett hat heute eine grundlegende Überarbeitung der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. Bislang konnten Auskünften
aus dem Bundeszentralregister nur in Papierform beantragt werden.
Künftig soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der
Datenübertragung umgestellt werden.

 
"Durch den Übergang von der schriftlichen auf die automatisierte
Antragstellung schaffen wir die Grundlage dafür, dass Anträge von
Bürgerinnen und Bürgern auf Erteilung eines Führungszeugnisses
wesentlich schneller bearbeitet werden können. Bislang musste die
Meldebehörde beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis mit einem
Vordruck schriftlich anfordern. Künftig läuft dieses Verfahren
automatisch durch ein gesichertes System der Datenübertragung ab. Nach
wie vor muss der Bürger seinen Antrag auf
Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde stellen. Zwischen
Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses an den Bürger durch
das Zentralregister wird aber in der Regel nur noch ein Arbeitstag
liegen. Mit der geplanten Rechtsänderung vereinfachen wir insgesamt die
Verfahrensabläufe bei Auskünften aus dem Bundeszentralregister und
passen sie an die Informationstechnik des 21. Jahrhunderts an", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 
Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können Anfragen von Gerichten,
Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise
Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die
Umstellung auf das automatisierte Verfahren verringert den bisherigen
personellen und materiellen Aufwand, baut Bürokratie ab und
rationalisiert das Registerverfahren. Die beschleunigte
Datenverarbeitung bei der Erteilung von
Führungszeugnissen im Bundeszentralregister kommt daher vor allem den
Bürgerinnen und Bürgern zugute.

 
Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen
Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in
Papierform elektronisch verarbeitet.

 
Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie
bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

 

 Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
 Bundesministeriums der Justiz
 Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Gabriele Heyse, Dr.
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